CDU/CSU-Fraktion kritisiert EU-Kleinanlegerstrategie
Ein weiteres Kapitel in der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie liefert aktuell die CDU/CSU-Fraktion. Sie fordert die Europäische Kommission dazu auf, bei der Bewertung von Anlageprodukten von dem „einseitigen Fokus auf die Kosten Abstand“ zu nehmen. Das geht aus einer Anfrage der Partei vom 27. November hervor. Stattdessen sollen die Kosten im Verhältnis zur erwarteten Rendite und der Qualität des Produktes bewertet werden.
Ein partielles Provisionsverbot, wie es mittlerweile nahezu übereinstimmend innerhalb der Branche im Zuge der EU-Pläne befürchtet wird, würde höhere Fixkosten nach sich ziehen. Das wiederum könnte junge Menschen und Geringverdiener vom Gang aufs Börsenparkett abhalten. „Es ist wahrscheinlich, dass dadurch die Anlageberatung für niedrige Einkommensgruppen kaum noch stattfindet und die Attraktivität der Altersvorsorge mittels Versicherungs- und/oder des Wertpapiersparens abnimmt“, warnen die Politiker.
Die die Strategie der Kommission drohe das beabsichtigte Ziel, nämlich die Bürger für eine Geldanlage am Kapitalmarkt zu erwärmen, zu konterkarieren. Demnach würden die Maßnahmen den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und Berater weiter verstärken, was wiederum die Kosten in die Höhe treibt. Zudem würden die Beratungsmöglichkeiten und die Produktvielfalt für Kleinanleger eingeschränkt werden.
Auch beteiligt sich die Fraktion an der aktuellen Debatte rund um die Frage, ob Versicherungsmakler nun unabhängig beraten oder nicht, oder genauer: Beraten Makler „gebunden“ oder „ungebunden“? Die CDU fordert die Bundesregierung an dieser Stelle auf, für eine rechtliche Klarstellung sorgen. Die Sorge der Christsozialen ist dabei offenbar auch, dass die geltende Frist von 18 Monaten, die die Staaten für die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie bekommen sollen, dazu führen könnte, dass „noch nicht ausformuliertes Recht angewendet werden muss, was am Ende zu Rechtsunsichertheit führt“, heißt es in dem Antrag.
Darüber hinaus sieht die CDU auch das angedachte Zuwendungsverbot für das beratungsfreie Geschäft, womit Neobroker gemeint sind, kritisch. Schließlich haben gerade diese Unternehmen den Kapitalmarkt für junge Menschen attraktiv gemacht durch „unkomplizierte und günstige Bedingungen“.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Vorpreschen der Opposition: „Der Antrag greift verschiedene unserer Kernforderungen im Zusammenhang mit der EU-Kleinanlegerstrategie auf“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insbesondere setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, Artikel 30 Absatz 5 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Hinblick auf die Definition des Begriffes der Unabhängigkeit des Maklers klarzustellen. Dieser Passus hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, da er zu Irritationen in der Vertriebspraxis führen kann“, heißt es seitens des Verbands.