Betrugsversuche bei Festgeldern

So schützen sich Kunden vor kriminellen „Instituten“

Immer mehr Banken werben mit hohen Zinsen auf Festgeldkonten, das ruft auch unseriöse Anbieter auf den Plan. Mit diesen Methoden können Vermittler ihre Kunden vor Geldverlusten bewahren.

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13:09 Uhr | 22. September | 2023
Angelhaken mit Geldschein

Verbraucherschützer warnen vor Betrugsversuchen bei der Geldanlage.

| Quelle: Velishchuk

Die höchsten Zinsangebote liegen bei mehr als vier Prozent, auch 3,8 oder 3,9 Prozent Zinsen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Nach dem Ende der Niedrig- und Nullzinsphase ist unter den Anbietern von Tages- und Festgeldkonten bei der Höhe der Zinsversprechen ein regelrechter Wettkampf entbrannt. Häufig sind es die weniger bekannten Institute, die mit besonders hohen Zinsen werben. Doch gerade hier sollten Verbraucher aufpassen und genauer hinschauen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt aktuell vor unseriösen Festgeldangeboten.

Institute waren bei Bankenaufsicht nicht registriert

Konkret geht es um zwei Fälle aus den vergangenen Monaten. So hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg Anfragen zu den Festgeldanbietern „Bel-Finanz“ aus Belgien sowie „Swiss Investment Solution“ aus der Schweiz erhalten und daraufhin bei den Bankenaufsichten der jeweiligen Länder nachgehakt. Das Ergebnis: Beide Unternehmen sind nicht registriert. In diesen Fällen konnten die Verbraucherschützer Kunden vor Schlimmerem bewahren: Durch die Prüfung vor der Investition sei der Verlust von mehreren Zehntausend Euro vermieden worden, schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Webseite.  

Doch wie können Vermittler dafür sorgen, dass ihre Kunden nicht Opfer von derartigen Betrugsversuchen werden? Die Verbraucherzentrale gibt folgende Empfehlungen: „Wer ein Angebot erhält, sollte zunächst einmal checken, wer dahintersteckt“, schreibt sie. Besondere Vorsicht sei vor allem bei hohen Zinsversprechungen oder Zahlungen ins Ausland geboten. Ein erster Schritt zur Prävention ist der Blick ins Impressum des Anbieters. Folgende Fragen sollten sich Kunde und Berater stellen: Ist das Impressum vollständig? Enthält es eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse?

Weiteren Aufschluss über die Seriosität liefert eine Internetrecherche: Hatten andere Personen bereits schlechte Erfahrungen mit dem Anbieter? Gibt es möglicherweise Warnungen? Auch eine Überweisung ins Ausland ist ein Indiz für ein betrügerisches Angebot.

Darüber hinaus gibt die Verbraucherzentrale auf procontra-Nachfrage diese Tipps mit auf den Weg:

  • Kunden dürfen keinen Zeitdruck zum Vertragsabschluss verspüren.

  • Bei Fest- und Tagesgeldanlagen muss zwingend eine Zweifaktorauthentifizierung für die neue Bank durchlaufen werden und/oder die Möglichkeit eines persönlichen Erscheinens muss gegeben sein.

  • Namen und Positionsbezeichnungen der Verkäufer/Vermittler in E-Mails/Angeboten sollten überprüft und zum Check gegoogelt werden.

  • Nur bei in Europa registrierten Banken sollte Geld angelegt und Depots eröffnet werden, die jeweilige Sprache sollten die Kunden beherrschen.

  • Bei Unsicherheiten auf der Internetseite der Bankenaufsicht recherchieren und nachprüfen, ob die Bank zugelassen ist.

  • Die angegebene URL mit jener der bekannten Bank abgleichen, um nicht auf Fake-Seiten reinzufallen.

  • Keine Links in E-Mails oder SMS anklicken (Gefahr von Trojanern oder einer Verlinkung zu täuschend echt aussehenden Betrüger-Webseiten).

  • Bei angegebenen Telefonnummern anrufen, ob Verkäufername und Angebot dort beziehungsweise bei der Partnerbank bekannt sind.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...

Für den Fall, dass Kunden bereits auf einen Betrugsversuch hereingefallen sind und Geld bei einer Fake-Bank angelegt haben, rät Erik Schaarschmidt, Referent Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:

  • Sofort die eigene Bank informieren und um eine Rückbuchung bitten.

  • Die eigene Bank muss alle Empfänger-Informationen mitteilen, damit der Geschädigte von der Empfängerbank das Geld gegebenenfalls zivilrechtlich zurückzufordern kann.

  • Strafanzeige gegen den Kontoinhaber (IBAN) stellen, wenn das Geld nicht rückholbar ist. Möglicherweise wurde Geld beschlagnahmt und kann später zurückgezahlt werden.

Schaarschmidt weist jedoch darauf hin: Die wenigsten Rückholversuche seien erfolgreich. Deshalb sei es „absolut notwendig“, vor der Überweisung das zu tätigende Geschäft, den Anbieter und Zahlungsempfänger zu prüfen. „Um das Risiko zu minimieren und wenn man in Deutschland anlegen will, sollte man auch wissen, mit welchen Buchstaben eine deutsche IBAN anfängt“, teilte er weiterhin mit. Hier ließen sich bereits viele Weichen stellen.