Personalie

Thomas Billerbeck zum neuen Präsidenten des BDVM gewählt

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hat einen neuen Vorstand gewählt. Der bisherige Präsident Thomas Haukje übernimmt das Amt des Vizepräsidenten.

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10:11 Uhr | 20. November | 2023
Thomas Billerbeck ist neuer Präsident des BDVM

Der neue Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler: Thomas Billerbeck, Geschäftsführer von Billerbeck Unabhängige Versicherungsmakler.

| Quelle: Billerbeck GmbH

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hat am Freitag auf der Mitgliederversammlung in Hamburg einen neuen Vorstand gewählt: Neuer Präsident wird Thomas Billerbeck, Geschäftsführer von Billerbeck Unabhängige Versicherungsmakler.

Er löst Thomas Haukje, Geschäftsführer von Nordwest Assekuranzmakler, ab. Haukje wolle sich nach vier Jahren wieder stärker auf sein Unternehmen konzentrieren, Billerbeck wird nun Julie Schellack (Martens & Prahl Versicherungskontor) als Vizepräsident zur Seite stehen.

Der neue BDVM-Präsident sieht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels die Stärkung des Berufsbildes als einen besonderen Schwerpunkt. Billerbeck war von 2008 bis 2012 Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und ist aktuell Beiratsmitglied des Vereins Bipro.

Der Vorstand des BDVM setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und acht ehrenamtlichen Vorständen zusammen. Er führt den Verband seit Oktober 2021. Die weiteren Vorstände waren bislang ebenfalls bereits dabei: Hartmut Goebel (Germanbroker.net), Christina Häußler (Proma Versicherungsmakler), Thomas Olaynig (Willis Towers Watson Versicherungsmakler) und Jessica Reimers (Südvers Assekuranzmakler). Christian Fuchs (FMP Fuchs & Co) wurden ebenfalls in seinem Amt als Schatzmeister bestätigt.

Bernhard Gause wurde als geschäftsführender Vorstand bestätigt und erklärt hinsichtlich der künftigen Vorhaben des Verbandes: „Wir werden unverändert alle uns zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, um auf angemessene regulative Rahmenbedingungen für den so wichtigen, ja systemrelevanten Berufsstand des Versicherungsmaklers hinzuwirken.“