PKV-Wechsel: 1. Teil der Serie

K.O.-Kriterium Verhaltenstherapie?

Wer wegen eines psychischen Leidens eine Therapie in Anspruch nimmt, dem bleibt in vielen Fällen der Weg in die PKV versperrt. Selbst bei Paartherapien und Coaching wiegeln viele Versicherer kategorisch ab. procontra hat den Test gemacht. Lesen Sie hier den ersten Teil unserer Serie

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13:09 Uhr | 19. September | 2022
procontra hat den Test gemacht: Welche PKV-Anbieter lehnen Interessenten mit Psychotherapieerfahrung ab?

Wer wegen eines psychischen Leidens eine Therapie in Anspruch nimmt, dem bleibt in vielen Fällen der Weg in die PKV versperrt.

| Quelle: NickyLloyd

17,8 Millionen Deutsche sind jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen einen neuen Höchststand erreicht. Die Nachfrage nach Therapieplätzen ist massiv gestiegen. Doch viele Betroffene warten mitunter monatelang auf eine Behandlung. Wer dann endlich einen Platz beim Therapeuten ergattert hat, hofft auf Hilfe und Heilung. Aber er bekommt auch einen „Stempel“ aufgedrückt, der bei der zukünftigen Krankenversicherung Probleme bereitet.

Konkret geht es um den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Eine zurückliegende Behandlung durch einen Psychotherapeuten stufen private Krankenversicherer oft als hohes Risiko ein, viele lehnen Neukunden mit Therapieerfahrung automatisch ab.

Zusammen mit der PKV-Spezialistin Anja Glorius hat procontra Voranfragen für vier Musterkunden mit unterschiedlichen therapeutischen Behandlungen an 22 Versicherer geschickt. Alle Personen haben weder Übergewicht, noch tragen sie eine Brille. Das ist deshalb wichtig, weil die Versicherer auch diese Informationen in ihre Risikoanalyse einfließen lassen, ein Punkt zu viel und der Antrag wird abgelehnt. Vorab: Die Reaktionen überraschten und erlauben die Frage, ob die Gesellschaften noch angemessen entscheiden.

Zumal sich nicht jeder wegen einer Depression behandeln lässt. Manche wollen sich vielleicht nur beruflich coachen lassen. Wieder andere stecken in einer kriselnden Ehe und wagen den Schritt zum Paartherapeuten. Doch auch das sind Faktoren, die die Voranfrage – negativ – beeinflussen. Bleibt die Psychotherapie also ein Killerkriterium für den Wechsel in die PKV?

Anna (37), IT-Administratorin, 30 Sitzungen Verhaltenstherapie vor 5 Jahren, seitdem behandlungs- und beschwerdefrei, erst- und einmalig aufgetreten, keine Psychopharmaka-Einnahme

Anna hat bei PKV-Anbietern die schlechtesten Karten. Sie bekam insgesamt 16 Ablehnungen. Viele fordern weitere Informationen wie ein ärztliches Attest und eine Prognose des Therapeuten über die weitere Entwicklung der Patientin. Es sei meist sehr umfangreich, was Versicherer dann wissen wollen. „Letztlich würden sie aber auf jeden Fall ablehnen“, ist Glorius überzeugt. Besonders die Diagnose Burn-out, also Erschöpfungsdepression, sehen die Versicherer demnach kritisch.

Auch die DKV hat die Voranfrage abgelehnt, gleichwohl der Versicherer nur fünf Jahre rückwirkend fragt. Aber weil die Therapie angegeben wurde, fließt sie eben auch in die Risikoberechnung ein – mit entsprechenden negativen Folgen für die PKV-Interessentin. Bei der LKH wurde die Behandlung beispielsweise nicht genannt, da der Abfragezeitraum bereits verstrichen war. Wäre sie genannt worden, stünden die Chancen wieder schlecht, glaubt die Maklerin.

Neun Anbieter fragen rückwirkend fünf Jahre, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wurde. Bei 13 Unternehmen lag der Abfragezeitraum bei zehn Jahren. Wer nun glaubt, dieser zeitliche Rahmen würde eine Risikovoranfrage vereinfachen, irrt: „Man muss sich genau ansehen, wie etwas formuliert ist“, erklärt PKV-Maklerin Glorius. So fragt die Debeka zwar offiziell nur rückwirkend drei Jahre nach einer ambulanten und fünf Jahre nach einer stationären Behandlung, doch sei eine Formulierung in der Gesundheitsprüfung äußerst schwammig: „Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?“ Die Frage sei deswegen schwierig, weil sie sehr offen gestellt wird. „Da wird nach ,bestehenden' gefragt, aber das ist eine Interpretationsfrage. Ich würde es so lesen: Gibt es bestehende Beeinträchtigungen? Und nicht: Gab es."

Risikovoranfragen für eine Interessentin mit Verhaltenstherapie-Erfahrung

Quelle: procontra in Zusammenarbeit mit PKV-Maklerin Anja Glorius

Je schwammiger die Fragen formuliert sind, desto eher wird es später Diskussionen darüber geben, wie diese Frage ausgelegt wird. Dann müsse im Zweifel ein Gericht entscheiden, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Fragestellung verstehen würde. „Wenn es der Vermittler schon nicht versteht, wie soll es dann ein Kunde verstehen?“, kritisiert die Expertin.

Die Angst der Versicherer vor einem Rückfall

Insgesamt beobachtet Glorius eine Verschlechterung der Situation für Menschen, die eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Sie nennt die Axa als Beispiel, die in einem neuen Tarif nun acht, statt vorher fünf Jahre abfragt. Die ARAG begründet auf Nachfrage den langen Abfragezeitraum damit, dass so auch periodisch verlaufende Erkrankungen wie bipolare Störungen erkannt werden sollen, die durch längere behandlungsfreie Intervalle gekennzeichnet seien.

Ähnlich argumentiert auch die Württembergische: „Bei psychischen Erkrankungen besteht oft noch einige Jahre nach Abschluss der Behandlung das Risiko eines Rezidivs, also Rückfalls, weshalb ein längerer Abfragezeitraum für solche Behandlungen aus unserer Sicht risikogerecht ist und daher auch über einen längeren Zeitraum zu einer Ablehnung führen kann.“ Also einmal krank, immer krank?

Und tatsächlich erklärt auch der Konzern Versicherungskammer, die Muttergesellschaft der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BK): „Das Rezidivrisiko nach dem Auftreten einer psychischen Erkrankung ist leider hoch, die uns vorliegen Zahlen sind valide und lassen keinen Interpretationsspielraum zu.“ Glorius hält diese Einstellung für eine Farce: „Die glauben immer noch: Wenn jemand zu einer Therapie geht, wird er das immer wieder tun, dann ist er für immer angeknackst.“

Fazit

Das Fazit des procontra-Tests: Bei wem die Psychotherapie nicht lang genug zurückliegt, hat kaum eine Chance. „Die Reaktionen der Versicherer sind bei dem Thema nicht mehr zeitgemäß“, beklagt Glorius. Sie bemängelt, dass der Präventionsgedanke keine Rolle spiele: „Viele Menschen wollen doch einfach gesund bleiben.“ Sie befürchtet, die Reaktionen der Versicherer könnten dazu führen, dass Menschen nichts mehr für ihre seelische Gesundheit tun.

In unserem zweiten Teil der Serie lesen Sie, wie private Krankenversicherer auf eine PKV-Interessentin reagieren, die vor drei Jahren drei Sitzungen bei einer Verhaltenstherapeutin in Anspruch genommen hat.