Anpassungen in der Vermögensschaden-Haftpflicht

Mindestversicherungssummen für Makler steigen ordentlich

Um rund 264.000 Euro soll die Mindestversicherungssumme in der Berufshaftpflicht für Vermittler angehoben werden – es ist die drastischste Anpassung seit Einführung der Versicherungspflicht. Grund ist der enorm gestiegene Verbraucherpreisindex.

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13:05 Uhr | 16. Mai | 2023
EU-Fahnen vor Parlament

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA will die Mindestversicherungssumme in der Vermögensschaden-Haftpflicht für Makler nach oben schrauben. Ende Juni muss die EU über den Vorschlag entscheiden.

| Quelle: sinonimas

Die Mindestversicherungssumme in der Berufshaftpflicht wird sich für Versicherungsvermittler künftig erhöhen: Für jeden einzelnen Schadenfall soll die Summe um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro angehoben werden; für alle Schadensfälle eines Jahres wird sie künftig bei 2.315.610 Euro und damit 391.050 Euro über dem bisherigen Wert liegen.

Das teilt der Vermittlerverband AfW unter Berufung auf einen Bericht der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA mit. Diese überprüft regelmäßig die Höhe der Mindestversicherungssummen, um sie an den Europäischen Verbraucherpreisindex anzupassen. Da der Index zuletzt stark angestiegen ist, handelt es sich bei der jetzt vorgesehenen Erhöhung um die deutlichste Anpassung seit Einführung der Versicherungspflicht für Makler im Jahr 2007. Im letzten Betrachtungszeitraum war der Verbraucherpreisindex um lediglich 4,03 Prozent gestiegen, daher hatten die Versicherer überwiegend auf Beitragserhöhungen im Bestand verzichtet. Die aktuelle Erhöhung des Verbraucherpreisindex liegt bei 20,32 Prozent. Laut AfW müsse man daher abwarten, „ob die Summenerhöhungen im Bestand beitragsneutral erfolgen werden oder nicht“.

Kein Verwaltungsaufwand für Vermittler

Vermittler mit einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sollen durch die Anpassung der Mindestversicherungssummen allerdings keinen Verwaltungsaufwand haben. Anhand einer sogenannten Globalerklärung können Berufshaftpflichtversicherer bestätigen, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen. Eine solche Erklärung sei auch bei vorherigen Anpassungen zwischen dem Branchenverband GDV und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) abgestimmt worden.  

Der Vermittlerverband hält die Anpassung der Pflichtversicherungssumme an den gestiegenen Verbraucherpreisindex für richtig. „Diese regelmäßigen Anpassungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass unsere Mitglieder weitestgehend kostenfrei von höheren Versicherungssummen profitierten – ohne großen Mehraufwand für jeden Einzelnen zu verursachen“, sagte AfW-Vorständin Franziska Geusen und wies darauf hin: „Sollte auch diese Anpassung wieder beitragsneutral erfolgen, können die Versicherungsvermittler auf mehr als das 1,5-fache der Summe von 2007 zurückgreifen, bei im Schnitt gesunkenen Prämien.“

Die eigene Bedarfsdeckungssumme überprüfen

Bis Ende Juni soll der EU-Kommission nun von der EIOPA ein entsprechender Vorschlag zur Anpassung der Mindestversicherungssummen vorgelegt werden. Der AfW rechnet mit Zustimmung.

Um zu prüfen, ob die eigene „Bedarfsdeckungssumme“ in der Vermögensschaden-Haftpflicht ausreicht, sollten Vermittler laut AfW Folgendes beachten: Neben „Art, Umfang und Zahl der Aufträge“ sollten sie „Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter“ bei den konkret zu versichernden Risiken im Blick behalten. Gewerbliche/industrielle Risiken rechtfertigen eine hohe Versicherungssumme, gleiches gilt für biometrische Risiken und Haftpflichtrisiken. Als letzten Punkt nennt der Vermittlerverband das Thema Personenschäden. Diese beinhalten das Risiko, dass die gesetzliche Mindestversicherungssumme im Schadensfall nicht ausreicht.

Über die VSH-Checkliste des AfW können Vermittler prüfen, ob sie richtig abgesichert sind.