Kampf gegen Geldwäsche

Leitfaden für Finanzberater und Versicherungsvermittler

Im Kampf gegen Geldwäsche sind Unternehmen verpflichtet, die Herkunft des Vermögens ihrer Kunden zu überprüfen. Das Gesetz gilt auch für Vermittler und Berater – und stellt sie vor Herausforderungen. Ein neuer Leitfaden soll Abhilfe schaffen.

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14:01 Uhr | 18. Januar | 2023
Vermittler haben die Pflicht den Staat beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen.

Im Kampf gegen Geldwäsche sind Vermittler und Berater verpflichtet, die Herkunft des Vermögens ihrer Kunden zu überprüfen. Ein neuer Praxisleitfaden soll ihnen dabei helfen.

| Quelle: ronstik

Vermittler, die ihren Kunden eine Lebens- oder Unfallversicherung verkaufen oder Anlageprodukte und Darlehen vertreiben, müssen auf der Hut sein: Sie haben die Pflicht den Staat beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Das heißt unter anderem konkret, dass sie die Identität ihrer Kunden genau prüfen müssen. Eine Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit, sollte man meinen. Warum das nicht ganz stimmt, dazu kommen wir noch.

Und das grundlegende Problem dabei ist: Deutsche Vermittler haben im europäischen Vergleich einen „extremen Nachholbedarf“, warnt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber und die Behörden machen bei dem Thema massiv Druck“, so Wirth. Demnach nehmen die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Branche zu. Finanzberater sollten sich, so Wirth, deswegen dringend mit dem Thema befassen. Schließlich müssen sie „falls erforderlich“ herausfinden, woher die von den Kunden eingesetzten Vermögenswerte stammen. Dazu gehört auch, den potenziellen Vertragspartner auf mögliche Risiken zu durchleuchten. Eine nahezu detektivische Aufgabe.

„Die Vorgaben bergen einige Fallstricke“

Um den betroffenen Beratern unter die Arme zu greifen, hat Wirth gemeinsam mit Votum-Vorstand Martin Klein und Andreas Sutter, zertifizierter Anti-Financial-Crime-Officer, einen Leitfaden entwickelt, der nun noch einmal überarbeitet wurde. Dieser enthält Formulare, Arbeitshilfen und eine FAQ-Liste für die praktische Umsetzung des Geldwäschegesetzes.

Das müssen alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland beachten, die unter das Geldwäschegesetz fallen. „Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes betrifft alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Die Vorgaben sind jedoch leider sehr komplex und bergen einige Fallstricke, die es zu beachten gibt“, erklärt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand bei Votum.

Auch aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung haben die Experten in den Leitfaden aufgenommen. Der Leitfaden kann kostenlos sowohl auf der Seite des Votum-Verbands als auch auf der AfW-Website  heruntergeladen werden.

Identität abgleichen

Zurück zu der Frage, warum es nicht immer ganz leicht ist, die Identität zu überprüfen: Falls es Vermittler nämlich mit ausländischen Ausweisdokumenten zu tun haben, sollten sie die Sicherheitsmerkmale mit der sogenannten Prado-Liste abgleichen. Den Link zur Liste und weitere Hinweise zur Sorgfaltspflicht eines Vermittlers, haben die Verbände auf ihren Websites hinterlegt.

Übrigens: Als Risikokunde gilt bereits jemand, der „eine politisch exponierte Person“ ist. Bundeskanzler Olaf Scholz, der allerdings nach eigenem Bekunden sein Geld noch auf dem Sparbuch verwahrt, dürfte damit dann ein „potenziell erhöhtes Risiko“ bedeuten.