Provisionsverbot

Bafin sollte die teuersten Versicherer unter die Lupe nehmen

Der BVK teilt die Meinung von Bafin-Präsident Mark Branson, dass einige Versicherer im Bereich Lebensversicherungen und Fondspolicen überhöhte Vergütungen gewähren. Aber das richtige Mittel dagegen sei nicht das Provisionsverbot.

Author_image
14:02 Uhr | 09. Februar | 2024
Ein Heißluftballon an dem ein Prozentzeichen hängt fliegt über einer Frau in Hosenanzug

Wenn die Provisionen in zu luftige Höhen steigen, sollte und kann die Bafin bei den Versicherern eingreifen, meint BVK-Präsident Heinz.

| Quelle: DNY59

Bafin-Chef Mark Branson hatte auf dem Versicherungstag der „Süddeutschen Zeitung“ zu hohe Vergütungen und Kosten bei Lebensversicherungen und Fondspolicen angemahnt und klar gestellt, dass diese ein Provisionsverbot nach sich ziehen könnten.

Die Problematik sieht der Präsident des BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) Michael H. Heinz ähnlich. Es gäbe einige Versicherer, die zu hohe Provisionen gewähren. „Es gibt jedoch nur wenige Versicherer, die bestimmten Vertrieben zu hohe Provisionen zahlen„, führt Heinz auf Nachfrage von procontra aus. „Ein gesetzliches und branchenweites Einschränken von Provisionen lehnen wir ab, auch weil eine gesetzliche Regelung einen unangemessen und zu weiten Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungskaufleute bedeuten würde.“

Keine Sippenhaft für die Branche

Die Bafin habe auch nach jetziger Rechtslage bereits Möglichkeiten auf die Versicherer einzuwirken und sie zu angemessenen Provisionen anzuhalten. „Dies hatte laut Herrn Branson bei einem Versicherer bereits Erfolg. Dieser Weg ist aus unserer Sicht zielführender als eine ganze Branche mit einer weiteren gesetzlichen Regelung regulatorisch zu belasten“, so Heinz.

Die genauen Sätze der überhöhten Provisionen der entsprechenden Versicherer sind nur der Bafin bekannt. Der BVK befürwortet, dass die Aufsicht die Versicherer genauer unter die Lupe nimmt, deren Policen zu den teuersten 25 Prozent des Marktes gehören.

Durchschnittliche Provision bei Lebensversicherung bereits unter 4 Prozent

Eine Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung sei jedoch entbehrlich, da die durchschnittliche Vergütung heute bereits weniger als 4 Prozent und die direkten Abschlusskosten weniger als 2,5 Prozent ausmachen. „Das halten wir für die fast jahrzehntelange Betreuung der Kunden durch die Versicherungsvermittler für angemessen und streben daher keine Änderung an„, so Heinz. „Im Übrigen bestimmte der Gesetzgeber in der Niedrigzinsphase 2015 durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), dass Versicherer nicht mehr als 25 Promille der Abschlusskosten bilanziell geltend machen dürfen, also ein Motiv haben, Abschlusskosten zu begrenzen.“

Zudem bestimme schon der § 48 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), dass die „Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Angestellten (…) nicht mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren (darf).“ Hier habe also die Bafin ebenfalls eine Handhabe, gegen überhöhte Provisionen vorzugehen.

Auf Nachfrage von procontra heißt es beispielsweise von Seiten der Alte Leipziger Lebensversicherung: Die Produkte seien aktuariell seriös kalkuliert und Teil der Vertriebskosten seien Provisionen. Gute Beratung habe eben auch einen Preis: Ein hochqualifizierter Vermittler hat intensive Ausbildungen durchlaufen und muss sich kontinuierlich weiterbilden, um seine Kunden deren Bedürfnissen entsprechend zu beraten. Und natürlich dürfen auch die Kosten des Vermittlers, wie Büro- und IT-Kosten, nicht außer Acht gelassen werden.