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Wenigfahrerrabatt

Wenigfahrerrabatt

Beim Wenigfahrerrabatt handelt es sich um ein weiteres Tarifmerkmal, welches für noch mehr Gerechtigkeit und Individualität bei den Versicherungstarifen sorgen soll. Ähnlich wie der Schadensfreiheitsrabatt senkt er die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der KfZ-Versicherung. 

Hinter dem Wenigfahrerrabatt steckt die Idee, dass die Unfallhäufigkeit mit steigender Kilometerleistung zunimmt, einfach weil Auto und Fahrer bei ansonsten gleichem Verhalten bzw. gleicher Unfallwahrscheinlichkeit pro gefahrenem Kilometer öfters im Straßenverkehr unterwegs sind. Ausgehend von einem Normalbeitrag werden geringere Kilometerleistungen bonifiziert und führen zu einem geringeren zu zahlenden Beitrag.

Beim Wenigfahrerrabatt gibt es verschiedene Varianten: Die Beitragssenkung in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Kilometerzahl, aber auch eine abstraktere Art des Rabatts. So gewähren manche Versicherungen einen Rabatt, wenn ein Jahresabo des öffentlichen Nahverkehrs vorgelegt wird. Sozusagen als Hinweis darauf, dass der Autofahrer nicht täglich am Berufsverkehr und den Risiken des Stadtverkehrs zu den unfallhäufigsten Zeiten teilnimmt.