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Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung kann für Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden. Sie ist keine Pflichtversicherung, sondern eine zusätzliche Ausweitung der KfZ-Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug auch dann, wenn sie selbst verursacht worden sind. Begeht ein Dritter Fahrerflucht und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, tritt ebenfalls die Vollkaskoversicherung in Leistung. Das gilt auch für Beschädigungen durch Vandalismus

Schäden durch Trunkenheit am Steuer oder Mängel am Fahrzeug sind jedoch von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Die Einzelheiten der Regulierung unterschieden sich von Anbieter zu Anbieter. Auch die mit versicherten Teile können variieren. Grundsätzlich gilt auch bei der Vollkaskoversicherung: Je höher die Selbstbeteiligung, umso niedriger fallen die Prämien aus. Deren Höhe hängt auch mit der Schadensfreiheitsklasse zusammen.