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Unterversicherung

Unterversicherung

Der Begriff der Unterversicherung wird verwendet, wenn die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme unter dem Wert der versicherten Gegenstände liegt. Ein typischer Bereich der Sachversicherung, in dem sie häufig zum Tragen kommt, ist die Hausratversicherung. Unterversicherung bedeutet hier, dass die Versicherungssumme die aufsummierten Versicherungswerte von allen im betreffenden Hausrat befindlichen Gegenständen übersteigt.

Eine Unterversicherung hat direkte Folgen auf die Leistung im Schadensfall. Hier wird nur der Anteil ausbezahlt, der dem Verhältnis von Versicherungssumme und den tatsächlichen Sachwerten entspricht. Bei massiven Schäden, etwa durch einen Brand, kann diese Unterversicherung zu massiven finanziellen Einbußen bei den Versicherungsnehmern führen. Dagegen wirkt der sogenannte Unterversicherungsverzicht, bei dem sich Versicherte und der Versicherer darauf einigen, die Wohnfläche als Grundlage für eine pauschale Versicherungssumme bei der Hausratversicherung herzunehmen.