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Tierhalterversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet bei einem Schaden. Dieser Schaden muss nicht einmal selbst verschuldet sein und schützt nicht nur den Tierhalter. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Personen durch das Tier verletzt wurden oder es zu einem Sachschaden kommt. Nicht nur Hundebesitzer sollten eine solche Versicherung besitzen, sondern auch diejenigen, die exotische Tiere haben. 

Wenn beispielsweise eine Schlange eine Person beißt, ist der Halter mit der Tierhalterversicherung abgesichert und die Kosten für die Behandlung werden von der Versicherung übernommen. Das gleiche gilt bei einem Hund, der auf die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt. Auch in so einem Fall kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung soll Tierhalter/-innen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Summe vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützen, die im Falle eines durch besagtes Tier verursachten Schadens auf den Tierhalter oder die Tierhalterin zukommen könnten. Diese Versicherung ist für die Halter größerer Tiere gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Hundebesitzer/innen und Pferdehalter/-innen. Kleine Haustiere wie Hamster und Sittiche sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, weil Schäden durch diese Tiere in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Versichert sind übrigens in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Personenschäden genauso wie Sachschäden und Vermögensschäden. Der Begriff des Personenschadens beinhaltet sowohl Schmerzensgeld als auch Behandlungskosten.