Sozialversicherung
Sozialversicherung
Eine Sozialversicherung stammt vom Staat und ist eine Pflichtversicherung für jeden Bürger. Sie dient der Vorsorge für Angestellte und Arbeiter. Ausgeschlossen bei der Sozialversicherung sind Beamte. Selbständige können in Einzelfällen ebenfalls diese Versicherung haben. Diese müssen jedoch für die Beiträge selber aufkommen und haben eine Sozialversicherungsfreiheit. Sollte ein Verlust des Gehalts entstehen, greift die Sozialversicherung ein, damit die Ausgaben und Verluste getragen werden können. Die Versicherung wird in unterschiedliche Bereiche eingeteilt. So gibt es bei der Sozialversicherung die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfall - und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Die Versicherung wurde eingeführt, damit eine Sicherung des sozialen Standes jeden Bürgers abgesichert ist.
Verschiedene Behörden sind für die Auszahlung zuständig, wie zum Beispiel das Arbeitsamt oder die Krankenkasse. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet die Beiträge der Versicherung zu zahlen. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und können den Lohnabrechnungen entnommen werden. Hierbei setzt sich die Versicherung aus fast 18 Prozent für die Rentenversicherung, etwa 14 Prozent aus der Krankenversicherung und einen kleinen Anteil aus der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung zusammen.