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Rücknahmebeschränkung (Gating)

Rücknahmebeschränkung, auch als Gating bekannt, kann aktiviert werden, „wenn zeitgleich viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen und der Fonds dann nicht ausreichend liquide Mittel hat, um alle Rückgaben in voller Höhe gleichermaßen zu bedienen“, erklärt Peggy Steffen, Leiterin Risikomanagement beim Fondsverband BVI. Beispiel: Ein Anleger möchte 100 Fondsanteile veräußern, bekommt durch das Gating aber zunächst nur 50 ausgezahlt. Er kann dann am nächsten Tag einen neuen Verkaufsauftrag über die restlichen 50 Anteile aufgeben. Wenn sich die Liquiditätssituation aber immer noch nicht entspannt hat, kann das Gating erneut aktiviert werden, wodurch er wieder nur einen Teil seines Auftrags erfüllt bekäme. Das Gating müssen Fondsgesellschaften jeden Tag, anhand der verfügbaren Liquidität und der Anlegerrückgabeverlangen, neu bewerten und gegebenenfalls aktivieren.