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Pflichtversicherung

Pflichtversicherung

Als Pflichtversicherung werden sämtliche Versicherungen bezeichnet, die Bürger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unter gewissen Voraussetzungen abschließen müssen. Zwei Arten lassen sich unterscheiden: Erstens gibt es Pflichtversicherungen, die der Staat zum Beispiel über öffentlich-rechtliche Institutionen selbst organisiert. Zweitens existiert in verschiedenen Bereichen ein Versicherungszwang, bei dem Versicherte frei zwischen privaten Anbietern wählen können. 

Zur ersten Variante zählen die Sozialversicherungen, deren Kosten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber stemmen. Bei der Krankenversicherung verantworten gesetzliche Krankenkassen die Pflichtversicherung, die Versicherten können sich zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Kassen entscheiden. Die Deutsche Rentenversicherung verwaltet stattdessen zentral und ohne Konkurrenz die Rentenkasse. Als Beispiel für eine Pflichtversicherung mit freier Wahl zwischen privaten Versicherern verdient die KfZ-Haftpflichtversicherung Erwähnung, die jeder Fahrzeuglenker vorweisen muss.