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Ombudsmann

Seit 2001 gibt es in Deutschland den sogenannten Versicherungsombudsmann. Er leitet die unabhängige Beschwerdestelle, die nach dem niederländischen und britischen Vorbild geschaffen wurde. Die außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle soll dabei helfen, Streitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen, insbesondere solche aus einem Versicherungsvertrag oder im Zusammenhang mit der Vermittlung eines solchen. Der Versicherungsombudsmann kann Versicherungsunternehmen zu einer Leistung von bis zu 10.000 Euro verpflichten. Verbraucher können online einen Schlichtungsantrag stellen, den die Stelle kostenlos und unabhängig prüft. Sitz des Vereins ist Berlin.