Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer wurde in ihrer heutigen Form im Jahr 2009 eingeführt und ist auch unter der Bezeichnung der Abgeltungsteuer bzw. Quellensteuer bekannt. Wesentliches Element der damaligen Neuregelung war - bei Überschreiten eines persönlichen Freibetrags - die Besteuerung aller Kapitaleinkünfte ganz unabhängig von der Form der Kapitalanlage mit einem Satz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. auch der Kirchensteuer.
Bis zu deren Einführung entsprachen die Steuersätze dem persönlichen Steuersatz, wie er auch für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erhoben worden sind. Gemäß dem Grundsatz "Beitragsbemessungsgrundlage hoch" dafür "Steuersatz runter" wurden jede Menge Ausnahmeregelungen abgeschafft. Beispielsweise das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden aus Aktien oder die steuerliche Freistellung von Spekulationsgewinnen bei entsprechend langer Haltedauer.
Für Anlegerinnen und Anleger ist die einheitliche Kapitalertragsteuer positiv zu werten: Sie sorgt für eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Geldanlagen, die Entscheidung kann dann aufgrund der erwarteten Rendite und des erwarteten Risikos getroffen werden. Der Anleger kann sich also voll auf die Inhalte der Geldanlage konzentrieren und muss sich nicht mit den verschiedenen Steuersätzen auseinandersetzen. Damit gibt es keine Verzerrungen aufgrund unterschiedlicher Steuersätze mehr.