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Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist vor allem für den Personenkreis, die einer gefährlichen Tätigkeit nachgehen. Die Versicherung übernimmt auch Schäden, die nicht von dem Haftenden verschuldet wurden. Personen, die im öffentlichem Straßenverkehr arbeiten oder Betreiber von Gentechnikanlagen sind und im Bereich des Umweltschutzes arbeiten, eignet sich die Gefährdungshaftung.

In der Regel kann jemand nur dann für etwas haften, wenn ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei einigen Personengruppen jedoch ist es unvermeidlich, dass der Beruf auch andere Personen gefährden könnte. Die Gefährdungshaftung ist also für bestimmte Verhaltensweisen und Tätigkeiten vorprogrammiert und kann nicht immer vermieden werden. Es besteht keine Gefährdungshaftung bei höherer Gewalt und ist nur solange haftbar, wie es der Höchstsatz zulässt.