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Deckungszusage

Deckungszusage

Bei der Deckungszusage handelt es sich um eine Willenserklärung eines Versicherers oder seines beauftragten Maklers während der Verhandlungen für eine Versicherung schon vor der Ausstellung der endgültigen Police eine Art vorläufigen Versicherungsschutz zu gewähren.

Diese Zusage hat insbesondere bei Pflichtversicherungen eine große Bedeutung, da beispielsweise die Anmeldung eines KFZs ohne die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht möglich ist. Aus diesem Grund und damit der Autofahrer gleich sein Kennzeichen beantragen kann, wird die sofortige Deckungszusage erteilt. Diese erfolgte früher in Form einer Versicherungskarte zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, heutzutage wird ein entsprechender Zahlen- und Buchstabencode übermittelt. Dieser informiert die Zulassungsstelle in Echtzeit darüber, dass ein Versicherungsschutz besteht. Im Rahmen des Informationsaustausches erfolgt auch die Mitteilung über die Beendigung der Deckungszusage, beispielsweise wenn die Versicherung gekündigt wird.