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Courtage

Das Wort Courtage stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt schlichtweg erst einmal nur „Vergütung“. In dem Fall betrifft es die Vergütung für die Vermittlung beziehungsweise Verwaltung von Versicherungsverträgen, die ein Versicherungsmakler erhält. Der Versicherer kalkuliert die Gebühr in die Beiträge, die der Kunde zahlt. Die Höhe der Courtage ist meist von der Versicherungssparte abhängig. Der Versicherer hält sie in der sogenannten Courtagezusage an den Versicherungsmakler fest. Es gibt sowohl die einmalige Vergütung als auch eine Folgecourtage, mit der auch die Vertragsbetreuung und der Verwaltungsaufwand des Maklers bezahlt werden. Bei einer Honorarberatung entfällt die Courtage gänzlich. In dem Fall reduziert das Versicherungsunternehmen die Beitragskalkulation um die Courtageanteile (Nettotarif).