Kleinlein kommentiert

Versicherungsvermittler und Verbraucherschützer, Seite an Seite

Wenn sie Abschlüsse auf Basis von „Mondberechnungen“ erzielen, dann sollen Vermittler auch für die Folgen haften, findet Axel Kleinlein. Lieber wäre ihm aber, gemeinsam mit diesen gegen fabulierende Lebensversicherer vorzugehen.

14:07 Uhr | 28. Juli | 2023
Versicherungsvermittler und Verbraucherschützer, Seite an Seite

Axel Kleinlein will, wenn es sein muss, gemeinsam mit den Vermittlern die BaFin zur Jagd auf unrechtmäßig werbende Lebensversicherer tragen.

| Quelle: Axel Kleinlein

Ein spannendes Gutachten, das Norman Wirth da erstellt hat. Im Auftrag der Bayerischen Beamten Versicherung hat seine Kanzlei das Problem mit unrealistischen Beispielrechnungen der Versicherer unter die Lupe genommen – und dabei schon mal der BaFin ein wenig Arbeit abgenommen.

Eigentlich ging es ja gar nicht um die Aufsicht, sondern um die Frage, ob Vermittler für die Mondberechnungen der Unternehmen haftbar gemacht werden können. Denn da wird gerne geradezu ins Unermessliche fabuliert, wenn der Versicherer eigentlich nur einen kleinen Teil der Sparbeiträge in hochriskante und volatile Anlagen steckt. Auch ich finde, dass der Vermittler haftbar gemacht werden muss, wenn die Entscheidung des Kunden auf so einer Beispielrechnung basiert.

Aber wie soll man diese Beispielrechnungen in einem Beratungsgespräch erklären? Es ist ja nicht leicht, einem potentiellen Kunden erst zu erklären, dass der Versicherer in den Hochglanzprospekten etwas Unhaltbares verspricht und ihn dann doch zum Abschluss zu bewegen. Von „Diese Berechnung ist viel zu unrealistisch, die sollten Sie nicht ernst nehmen“ hin zu „aber dem Versicherer können Sie schon die nächsten Jahrzehnte vertrauen“ ist es ein weiter Weg.

Die BaFin gemeinsam zur Jagd tragen

Aber es naht Hilfe für die Vermittler! Denn ausgerechnet die BaFin macht sich bereit, in diesem Dilemma zu unterstützen. Ein Versicherer, der sich an das Merkblatt zu den Wohlverhaltensregeln hält, muss nämlich zukünftig eine plausible Beispielrechnung vorlegen können, die realistisch begründet, dass mindestens zwei Prozent auf den vollen Beitrag erzielt werden kann. Bei Produkten mit einem höheren Anlagerisiko liegt die Latte sogar noch höher!

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Hält sich der Versicherer nicht an das Merkblatt und macht trotzdem nur mit überzogenen Beispielrechnungen Werbung, dann muss die BaFin tätig werden. Bekommen die Aufseher:innen nicht mit, dass da ein Versicherer in den Beispielrechnungen nur fabuliert, dann werden wir wohl tätig werden müssen. „Wir“ – damit meine ich Vermittler und Verbraucherschützer. Wir müssen gemeinsam die BaFin zum Jagen tragen und Herrn Grund (oder seine Nachfolgerin) deutlich zum Handeln auffordern!

Wenn zukünftig verhindert werden soll, dass Vermittler durch unrealistische Beispielrechnungen in eine Haftungsfalle tappen, dann gibt es also starke Mitstreiter! Vermittler müssen dann nur die Scheu überwinden, die BaFin in die Pflicht zu nehmen und womöglich die Verbraucherschützer als Mitstreiter zu verstehen. Ich glaube, sowohl in der Bonner Anstalt als auch in den Verbraucherzentralen oder beim BdV finden sich engagierte Unterstützer, wenn es darum geht, das Fabulieren der Versicherer zu beenden!