Aktuare plädieren für Erhöhung

Lebensversicherer begrüßen geforderte Anhebung des Höchstrechnungszins

Die deutschen Aktuare empfehlen der Bundesregierung, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung auf 1,00 Prozent anzuheben. Die Versicherungswirtschaft zeigt sich erfreut.

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14:11 Uhr | 30. November | 2023
Lebensversicherer begrüßen geforderte Anhebung des Höchstrechnungszins

Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung, fordert die Anhebung des Höchstrechnungszinses. Es wäre die erste seit 30 Jahren.

| Quelle: DAV

Ein paar Jahre lang kannte der Höchstrechnungszins, also jene Obergrenze, die Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen anwenden dürfen, nur noch eine Richtung: nach unten. Lag er zwischen 1994 und Juni 2000 noch bei stolzen vier Prozent, wurde er seitdem konstant nach unten justiert bis er zuletzt auf mickrigen 0,25 Prozent (seit Januar 2022) angekommen war.

Das Problem: Der Höchstrechnungszins hat Einfluss auf die Garantien von Neuverträgen in der Lebensversicherung. Sinkt er, können auch flexible Rentenfaktoren sowie Überschussbeteiligungen sinken, womit der Abschluss einer Lebensversicherung weniger attraktiv wird. Mit der Anhebung des Leitzins` der EZB auf aktuell 4,5 Prozent wurde eine Trendwende eingeleitet. In den vergangenen Wochen haben bereits einige Lebensversicherer ihre laufende Verzinsung erhöht – der Zinswende sei Dank.

Jetzt haben die deutschen Aktuare vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins ab 2025 anzuheben – es wäre das erste Mal seit 30 Jahren. „Vor dem Hintergrund eines deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller volkswirtschaftlicher Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung hält die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen“, heißt es dazu seitens der DAV.

Die deutschen Versicherer begrüßen den Vorstoß: „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren”, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der GDV verspricht sich höhere Garantiezinsen und garantierte Rentenleistungen sowie positive Auswirkungen auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Es ist davon auszugehen, dass das Bundesfinanzministerium wie in der Vergangenheit auch dem Vorschlag der Versicherungsmathematiker folgt und die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung entsprechend anpasst. Der Vorschlag der Finanzaufseher von der BaFin steht allerdings noch aus. Jedoch ist der Finanzminister an die Vorschläge der beiden Institutionen nicht gebunden.