procontra-Produktcheck

Was taugt der Ambulant PLUS der Signal Iduna?

Alternative Heilmethoden gehören für viele Menschen zur ganzheitlichen Gesundheitsversorgung. Mit nur einer Gesundheitsfrage will die Signal Iduna das ermöglichen. Doch ist der Tarif auch empfehlenswert?

15:03 Uhr | 07. März | 2024
procontra Produkt-Check

Versicherungsmakler Oliver Mest nimmt für procontra die Tariflandschaft unter die Lupe.

| Quelle: procontra

Bei vielen Heilpraktikerversicherungen liegt die Hürde für Kunden sehr hoch, wenn diese bereits in Behandlung sind oder waren. Vielen Vermittlern dürfte daher bei der Suche nach einer Lösung der Tarif „Ambulant Plus“ der Signal Iduna auffallen, da er nur eine Gesundheitsfrage stellt. Doch was kann der Tarif wirklich?

Was leistet der Tarif?

Der Tarif leistet als Heilpraktikerversicherung 80 Prozent Kostenerstattung für Naturheilkunde und Heilpraktikerleistungen sowie alternative Arzneimittel – begrenzt ist die Leistung auf 750 Euro im Kalenderjahr. Ergänzend bietet der Tarif zusätzliche Leistungen:

●      100 Prozent für Sehhilfen bis 375 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
●      100 Prozent LASIK-Zuschuss bis 1.000 Euro alternativ zur Sehhilfeversorgung
●      100 Prozent Übernahme der Restkosten für Hilfsmittel bis 750 Euro p.a.
●      100 Prozent für Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen bis 750 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
●      100 Prozent Gesetzliche Zuzahlungen bis 250 Euro im Kalenderjahr
●      100 Prozent für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland

 Der Tarif wird als PLUSpur ohne Altersrückstellungen und als Ambulant PLUS mit Altersrückstellungen angeboten. Ein 30-Jähriger zahlt im Tarif PLUS 34,46 Euro monatlich, ohne Altersrückstellungen sind 19,93 Euro fällig. Mit 50 Jahren sind die Beiträge in beiden Varianten mit knapp 42 Euro fast vergleichbar, ab dem 55. Lebensjahr gibt es nur noch den Tarif PLUS, der dann bis zu 43 Euro im Monat kostet. Ein attraktiver Beitrag im Marktvergleich bei dem Leistungsumfang.

Was sind die Stärken?

Neben dem Beitragsniveau punktet der Tarif auch mit dem Verzicht auf Wartezeiten. Außerdem stellt er nur eine Gesundheitsfrage: „Erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden?“:
Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, chronische Darmerkrankung (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn), Diabetes mellitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Psychische Erkrankung, Rheumatische Erkrankung, Schlaganfall oder wurde eine HIV-Infektion festgestellt?

Kann diese Frage verneint werden, steht dem Vertragsabschluss nichts im Wege. Auffällig auch die umfangreiche Erstattung alternativer Behandlungsmethoden. Die Signal Iduna trägt die Kosten für:

●      von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde
●      Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
●      naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.


Das ist ein recht breiter Rahmen an Behandlungsoptionen, der sich da ergibt. Zumal in den Bedingungen auch geregelt ist, dass die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden erstattet werden. Dazu zählen laut Bedingungswerk etwa Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren.

Was ist bei dem Produkt kritisch zu sehen?

Wird eine sogenannte „brechkraftverändernde Augenlaserkorrektur“ in Anspruch genommen, werden in den drei Folgejahren Sehhilfen nicht erstattet. Das ist gerade bei älteren Versicherten ärgerlich, wenn der positive Effekt der Korrektur zum Beispiel durch Altersfehlsichtigkeit zunichtegemacht wird.

Für die Signal Iduna steht hier die Bezahlbarkeit des Tarifes im Fokus: „Im Tarif AmbulantPLUS(pur) haben wir die Leistung für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen als substitutive Leistung zur Sehhilfen-Erstattung eingeführt, um das entsprechende Leistungspaket zu einem ansprechenden Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten zu können“, wie eine Sprecherin auf Nachfrage mitteilt. Verständlich, um den attraktiven Beitrag halten zu können, ärgerlich gewiss im Einzelfall.

 Diskutabel ist die geringe Hürde der Gesundheitsprüfung, weil sie Beschwerden des Bewegungsapparates gar nicht thematisiert. Damit ist der Tarif zwar attraktiv für alle, die in der Vergangenheit einmal Rückenbeschwerden oder allgemein Beschwerden am Bewegungsapparat hatten und bei vielen Heilpraktikerversicherungen keinen Schutz bekommen.

Nur: Sind diese Beschwerden denn mitversichert? Die Signal Iduna bleibt hier ähnlich indifferent wie die meisten Orthopäden bei unspezifischen Rückenschmerzen. „Laufende Versicherungsfälle sind gemäß § 2, Abs. 1 Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung erfolgt ist. In diesem Zuge nicht erfragte Diagnosen sind nicht automatisch mitversichert. Hierüber wird lediglich gesteuert, welche Risiken ins Kollektiv aufgenommen werden können. Die Prüfung, ob ggf. ein laufender („gedehnter“) Versicherungsfall vorliegt, erfolgt im Einzelfall“, so das Unternehmen.

Für Kunden und Vermittler gleichermaßen bedeutet das: Der Versicherungsschutz sollte nur dann ins Auge gefasst werden, wenn Behandlungen am Bewegungsapparat wirklich abgeschlossen sind.

Wer ist die Zielgruppe?

Der Tarif spricht alle diejenigen an, die eine gute, ergänzende ambulante Versorgung zu einem attraktiven Beitrag wünschen und gerade mit Vorerkrankungen ggf. nicht finden.

Tipps für Vermittler

Wer eine naturheilkundliche Versorgung wünscht, ist mit dem Tarif ebenso gut beraten, wie diejenigen, die als Brillenträger vielleicht noch das Spektrum der Vorsorgeuntersuchungen ausweiten wollen. Bei Vorerkrankungen sollten Vermittler aus Haftungsgründen dokumentieren, ob und wann diese final behandelt wurden.

Fazit

Ein überzeugender Tarif, der vielen den Weg zu einer guten ambulanten Versorgung ebnet, die bei anderen Versicherern wegen der zum Teil sehr umfangreichen Gesundheitsprüfung durchfallen und nicht versicherbar sind.