Basic-Wissen für Vermittler

Schwanger – Was zahlt die Krankenkasse? Und was nicht?

Wer gesetzlich versichert ist, wird im Fall der Schwangerschaft nicht allein gelassen. Wir zeigen, welche Leistungen die GKV bei einer Schwangerschaft übernimmt und welche nicht. So können Maklerinnen und Makler zielgerichtet auf mögliche Schwachstellen beim gesetzlichen Schutz informieren.

08:05 Uhr | 15. Mai | 2023
Schwanger

In der Schwangerschaft findet eine regelmäßge Untersuchung von Mutter und Kind statt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse anbietet und welche nicht.

| Quelle: Vanessa Nunes

Während einer Schwangerschaft ist es wichtig, den Gesundheitszustand von Mutter und Kind zu überwachen, um etwaige Risiken für Krankheiten, Früh- oder Fehlgeburten zu minimieren. Dafür steht eine Reihe an Vorsorge-Untersuchungen an. Doch welche Leistungen für Ihre Kundinnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und welche Sonderleistungen gibt es?

Allgemeine GKV-Leistungen

Die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, sind in der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie festgehalten. Sie umfassen:

  • Kontrolluntersuchungen der Mutter (Blutdruck, Gewicht, Urin, Zucker)

  • Kontrolle der kindlichen Herzaktivitäten

  • Tastuntersuchungen

  • Blutuntersuchungen

  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes

  • HIV-Test

  • Toxoplasmosetest

  • 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen

  • Aufklärung zur Mundgesundheit und Ernährungsempfehlungen

  • Impfungen: Influenza und Keuchhusten

  • Leistungen in Zusammenhang mit der Entbindung

Weitere Leistungen bei Risikoschwangerschaften

In Risikofällen werden zudem weitere Check-Ups übernommen. Gibt es beispielsweise Hinweise auf eine mögliche Trisomie aus anderen Untersuchungen, werden auch die Kosten für einen Pränataltest (NIPT) gezahlt. Stellen Mediziner bspw. Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes im Ultraschall fest, dürfen sie ein 3D- oder 4D-Ultraschall durchführen, das eigentlich seit dem 1. Januar 2021 untersagt ist, wenn es nur dem Zweck dient, Bilder oder Filme vom Ungeborenen zu machen.

Freiwillige Sonderleistungen

Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen Ihren Kundinnen weitere Sonderleistungen an. Dazu gehören z.B.:

  • Geburtsvorbereitungskurse (auch für den Partner)

  • vom Arzt verschriebene und apothekenpflichtige Alternativmedizin

  • eine kostenlose Zahnreinigung

  • eine Nackentransparenzmessung

  • eine Triple-Test-Blutuntersuchung

Jede werdende Mutter hat individuelle Bedürfnisse. Welche Sonderleistungen und Kosten im Einzelnen übernommen werden, können Ihre Kundinnen direkt bei den Krankenkassen erfragen.