Höhere Versicherungspflichtgrenze: Warum PKV-Makler trotzdem gelassen bleiben
Im Zuge der GKV-Reform soll die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt – zusätzlich zur regulären Anpassung um 3.600 Euro auf voraussichtlich rund 84.800 Euro ab 2027 angehoben werden. Aktuell liegt sie noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von 77.400 Euro. Künftig können damit weniger Angestellte neu in die PKV wechseln. Gleichzeitig werden viele bereits privatversicherte Arbeitnehmer womöglich wieder versicherungspflichtig. Keine guten Nachrichten für das PKV-Geschäft, könnte man meinen. Doch viele PKV-Makler sehen die außerordentliche JAEG-Erhöhung nicht sonderlich dramatisch, wie eine kleine procontra-Umfrage ergab. Sie bleiben erstaunlich gelassen und halten das Risiko für den PKV-Vertrieb für überschaubar.
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