Grundsätzlich gilt: Wer älter als 55 Jahre ist, kann nur noch in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, zum Beispiel wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht schon eine Versicherung in der GKV bestanden hat. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und im Alter – wenn die Kosten steigen – in das solidarisch finanzierte GKV-System zurückkehren.
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