Kabinett beschließt Gesetz

GKV-Reform: PKV-Spitzenverband wirft Bundesregierung „Systembruch" vor

Der PKV-Spitzenverband lässt kein gutes Haar an dem aktuellen Kabinettsbeschluss zur GKV-Reform. Woran er sich besonders stößt, ist die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze. Kritik kommt aber auch von den gesetzlichen Kassen.

PKV-Chef Thomas Brahm

Übt scharfe Kritik an dem GKV-Spar-Paket der Bundesregierung: Thomas Brahm, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung | Quelle: PKV-Verband

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein milliardenschweres Spar-Paket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Schon kurz danach hagelte es aus verschiedenen Ecken heftige Kritik.

Ärger über höhere Versicherungspflichtgrenze

Richtig angefressen zeigt sich der PKV-Spitzenverband. Er ärgert sich massiv darüber, dass neben der Beitragsbemessungsgrenze nun auch die Versicherungspflichtgrenze ab 2027 um monatlich 300 Euro angehoben werden soll.

Damit beschädigt die Bundesregierung aus Sicht des Verbands einen wichtigen Eckpfeiler des deutschen Gesundheitssystems, nämlich die Wahlfreiheit und den Wettbewerb zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (PKV).

JAEG und BBG – was ist das eigentlich?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Erst wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, übersteigt, können sie zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung wählen. Aktuell liegt diese Grenze bei 77.400 Euro brutto pro Jahr.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) markiert dagegen das Einkommen, das maximal für den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag berücksichtigt wird. Sie liegt aktuell bei bei 69.750 Euro/Jahr.

„Die geplante außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze bedeutet faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte“, sagt Thomas Brahm, der Vorstandsvorsitzender des PKV-Verbands.

„Ohne Not beschränkt dies die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern und führt zu einem Systembruch, der weder vom Koalitionsvertrag noch von den Ergebnissen der Finanz-Kommission Gesundheit gedeckt ist.“ Im dualen Versicherungssystem müsse jedes System seine Strukturprobleme selbst lösen, allerdings durch echte Reformen und nicht durch Grenzverschiebungen.

GKV beklagt unfaire Lastenverteilung

Auch der GKV-Spitzenverband ist mit der Reform alles andere als zufrieden. Hauptkritikpunkt ist die für 2027 geplante Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro, wobei die staatliche Beteiligung an der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung für Bürgergeld-Bezieher im Gegenzug nur um 250 Millionen Euro steigen soll.

„Über diese Absurdität müsste man lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre, denn statt die Beitragszahlenden zu entlasten, werden sie im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen müssen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen“, meint Oliver Blatt, der Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Auch Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK), bemängelt, dass der Staat nicht die vollen Kosten für die Krankenversicherung der Bürgergeld-Empfänger übernehmen wolle, sondern nur etwa ein Drittel trage. Den Rest, rund 12 Milliarden Euro, müssten die Beitragszahler aufbringen.

„Von diesen 12 Milliarden, die der Staat eigentlich finanzieren müsste, bezahlt er jetzt 250 Millionen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen“, so Baas.

Reform soll Milliardenloch schließen

Mit dem im Kabinett beschlossenen „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz" soll das drohende Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen und der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent stabilisiert werden. Vorgesehen sind dazu Einsparungen in Höhe von insgesamt 16,3 Milliarden Euro, die durch Einschnitte in verschiedenen Bereichen erreicht werden sollen.

Dazu gehören unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern sowie die Streichung oder Kürzung von Kassenleistungen. Der Gesetz-Entwurf sieht außerdem vor, dass die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen.

Das Gesetz geht nun weiter in die parlamentarische Beratung. Union und SPD wollen es bis zum Sommer beschließen. Ob das ohne Änderungen gelingen wird, bleibt abzuwarten. TK-Chef Jens Baas jedenfalls befürchtet, dass die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen trotz der geplanten Gesundheitsreform weiter steigen werden.

Long Story short

  • Große Einschnitte: Die GKV-Reform sieht Einsparungen von über 16 Milliarden Euro vor, unter anderem durch höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen.

  • Umstrittene Idee: Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird vom PKV-Verband als Eingriff in Wettbewerb und Wahlfreiheit kritisiert.

  • Nur geringe Entlastung: Der Staat übernimmt weiterhin nur einen kleinen Teil der Kosten für Bürgergeld-Empfänger, der Großteil bleibt bei den Beitragszahlern.