Analyse zum Weltgesundheitstag

Finanztip stellt Krankenzusatzversicherungen auf den Prüfstand

Zum Weltgesundheitstag empfiehlt Finanztip den Verbrauchern, ihre Krankenzusatzversicherungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Bei einigen Tipps dürften Makler aber anderer Meinung sein.

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11:04 Uhr | 05. April | 2024
Mann mit Gipsbein im Krankenhaus
| Quelle: TommL

Das Ratgeber-Portal Finanztip widmet sich in einer Analyse der Frage, welche Krankenzusatzversicherungen für Verbraucher sinnvoll seien und welche eher zu vernachlässigen.

Als Beispiel nennt Finanztip einen Ambulanzflug aufgrund von Krankheit mit dem ADAC von den kanarischen Inseln. Wer den braucht, muss rund 45.000 Euro aufbringen. „Eine Auslandskrankenversicherung, die solche Kosten übernimmt, gibt es dagegen für zehn bis zwanzig Euro im Jahr”, erklärt Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip.

Zu den bedingt sinnvollen Zusatzversicherungen gehört nach Ansicht von Finanztip die Zahnzusatzversicherung: Ein Implantat beim Zahnarzt kostet nach Analysen von Finanztip oft mehrere tausend Euro. Für einen fehlenden Zahn zahlen die gesetzlichen Krankenkassen dagegen nur einen Festzuschuss von höchstens 634 Euro. Trotzdem kommt Finanztip zu dem Ergebnis, dass die Zahnzusatzversicherung mit etwa 20 bis 40 Euro im Monat im Vergleich zu den Kosten relativ teuer sei.

Krankentagegeld nicht mit Krankenhaus-Tagegeld verwechseln

Nicht notwendig ist nach Einschätzung von Finanztip die Krankenhaus-Tagegeldversicherung. Diese zahlt pro Krankenhaustag einen bestimmten Geldbetrag, mit dem Verbraucher die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus begleichen können. Dafür müssen Patienten pro Krankenhaustag zehn Euro, höchstens 280 Euro im Jahr zahlen. Finanztip rät hier zum selbst ansparen.

Ein finanzieller Engpass könne vielmehr bei längerer Krankheit durch Gehaltseinbußen entstehen. Denn das Krankengeld ist auf 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 3.622,50 Euro brutto im Monat beschränkt. Insbesondere Höherverdienende müssen daher mit einer großen Gehaltslücke rechnen. Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen nur dann Krankengeld, wenn sie eine zusätzliche Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben.

„Sinnvoll kann daher auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sein”, sagt Weber. Dazu sollten Verbraucher erst einmal ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen. Krankengeld gibt es, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht. Die Lücke zum eigentlichen Nettogehalt können Versicherte dann mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Ein Tagegeld von 25 Euro bekommen Verbraucher laut Finanztip schon ab zehn Euro im Monat.

Zugang zu Spitzenmedizin

Geht es um den einfacheren Zugang zur Spitzenmedizin, ist laut Finanztip eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll. Mit ihr könnten Versicherte sich beim Spezialisten ihrer Wahl behandeln lassen. Ob die Wahl eines Einzelzimmers in der Krankenhauszusatzversicherung sein muss, sollten die Verbraucher selbst entscheiden, da die Versicherung dadurch teurer wird. Finanztip rät davon ab. Gute Versicherungen gibt es laut Finanztip je nach Alter für 40 bis 50 Euro im Monat.

Bei Zusatzversicherungen wie alternative Heilmethoden, Hörgeräte, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen rät Finanztip einen Krankenkassenwechsel zu prüfen, da manche Versicherungen solche Leistungen inkludieren. Bei dem Tipp, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht sinnvoll seien, dürften allerdings viele erfahrene Versicherungsmakler mit dem Kopf schütteln.