Kryptowährung von ChatGPT-Erfinder

BaFin nimmt Worldcoin ins Visier

Der Erfinder des KI-Sprachprogramms ChatGPT hat eine Kryptowährung auf den Markt gebracht – und die Rechnung ohne die deutsche Finanzaufsicht gemacht.

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16:08 Uhr | 09. August | 2023
Sam Altman

Sam Altman, Gründer von OpenAI und Erfinder von ChatGPT hat eine Kryptowährung auf den Markt gebracht. Leider ohne Erlaubnis der BaFin.

| Quelle: win mcnamee/staff

Sam Altman ist ein umtriebiger Mann. Der Unternehmer, Investor und Programmierer hat gemeinsam mit Elon Musk und Peter Thiel das Start-up OpenAI gegründet. Zur Erinnerung: Das ist jene Firma, die mit ChatGPT die gesamte Gesellschaft und Wirtschaftsordnung auf den Kopf stellen könnte – wenn sie das nicht bereits tut.

Wie ambitioniert Altman ist, zeigt sich auch an seinem aktuellen Vorhaben: Er lässt die Iris von Menschen scannen – auf freiwilliger Basis, als Beweis ihrer Menschlichkeit. Schließlich wird es immer schwieriger, Mensch und Maschine im Internet auseinanderzuhalten. Und die Regenbogenhaut ist bei jedem Menschen genauso einzigartig wie ein Fingerabdruck. In einer Datenbank wird dann diese sogenannte „World ID“ gespeichert. Altman braucht diesen Iris-Ausweis, um seine weltweite Kryptowährungsplattform „Worldcoin“ aufzubauen. Nur wer den Scan vorweisen kann, kann einen Coin erwerben.

Mit dieser Währung wiederum verfolgt der Unternehmer ein Ziel, das über die schnöde Mammon-Anreicherung hinausgehen soll. Laut Altman wird künstliche Intelligenz und damit auch seine eigenen Erfindungen uns alle perspektivisch in die Arbeitslosigkeit drängen. Weil das aber die gesamte Weltenordnung ins Wanken bringen würde, will er, dass alle Menschen auf der Welt ein Grundeinkommen bekommen können. Und das soll über genau jene Krypowährung ausgezahlt werden, die Altman Ende Juli aufgelegt hat.   

Einziges Problem an der Sache: Er hat die Rechnung ohne die hiesigen Behörden gemacht. Zum einen haben bereits bayerische Datenschützer ihr kritisches Auge auf das Iris-Projekt geworfen. Dazu muss man wissen, dass Worldcoin ein Projekt der Firma „Tools for Humanity“ ist. Das Unternehmen hat drei Firmensitze: in San Francisco, Berlin und Erlangen. Deswegen hat sich auch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet und bereits ein Verfahren gegen Worldcoin eingeleitet, wie das Handelsblatt berichtet. Schließlich handelt es sich um sensible Daten, deren Missbrauch weitreichende Folgen hätte.

Keine BaFin-Erlaubnis

Offenbar hat Altman jedoch noch eine weitere Behörde nicht auf dem Schirm gehabt. „Das Unternehmen Tools For Humanity verfügt über keine Erlaubnis der BaFin“, erklärt Harald Hürter, BaFin-Pressesprecher Bankenaufsicht, gegenüber procontra. „Wendet sich ein Unternehmen ohne die notwendige Erlaubnis an den deutschen Markt, beispielsweise mit einer Webseite oder App in deutscher Sprache, gehen wir dem nach.“ Die BaFin beobachte die Aktivitäten von Worldcoin. Beobachten und ermitteln, wie es das Handelsblatt in diesem Zusammenhang kolportiert hat, sind allerdings zwei verschiedene Paar Schuhe. Ein beunruhigender Beigeschmack indessen bleibt.

Zumal sich das Unternehmen auch nicht an die BaFin gewandt hat, um in Erfahrung zu bringen, ob die Token einer möglichen Prospektpflicht unterliegen. Im Rahmen einer Voranfrage können Emittenten durch Einreichen entsprechender Unterlagen nämlich genau das prüfen lassen. „Eine solche Voranfrage haben wir weder von Seiten Worldcoin noch von Tools for Humanity erhalten“, erklärt der Sprecher. Wenngleich es sich bei der Voranfrage um eine Dienstleistung der BaFin handelt, die Unternehmen nicht in Anspruch nehmen müssen, hinterlässt auch diese Entscheidung einen gewissen Eindruck.

Die BaFin kann ihre Aussagen zu den Aktivitäten von Worldcoin dadurch bislang lediglich auf Grundlage der öffentlich verfügbaren Quellen treffen. Und diese sprechen, laut BaFin-Sprecher Hürter, eher gegen eine Zuordnung des Worldcoin als Wertpapier beziehungsweise Vermögensanlage. Danach würde das Vorhaben keine Prospektpflichten nach der Europäischen Prospektverordnung beziehungsweise dem Vermögensanlagengesetz auslösen. „Für eine abschließende Bewertung wären weitere Informationen erforderlich“, heißt es indessen der Finanzaufsicht.