Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind sehr anspruchsvoll. Wir haben die Zielgruppe aber in über 30 Jahren auch schätzen gelernt. Sie ist sehr sensibel gegenüber ihrem persönlichem Haftungsrisiko. Dabei steht aber meist die zivilrechtliche Haftung im Vordergrund.
Tatsächlich sind Manager aber viel öfter von Staatsanwälten bedroht. Das gilt es deutlich zu machen. Dann wird in der Regel neben dem Managerhaftpflichtschutz auch eine Strafrechtpolice eingedeckt. Doch über die Firma abgeschlossen haben beide Policen Mankos. Beim Strafrechtsschutz muss das Unternehmen der Deckung zustimmen, bei der Firmen-D&O werden Deckungssummen oft geteilt und die Manager haben nicht immer vollen Zugriff auf die Police – vor allem, wenn sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
Daher raten wir den Managerinnen und Managern zu einer zusätzlichen persönlichen Absicherung. Mit einer persönlichen D&O-Police hat der Leitende die eigene Verteidigung im Schrank, die mit einer persönlichen Strafrechtschutzabsicherung sehr nachhaltig wirkt. Und es gibt natürlich noch das Risiko des Job-Verlustes. Hier haben wir eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz im Angebot.