Zimmermann:
Wesentlich sind zunächst einmal drei Zeitpunkte. Erstens: Vor dem Start der Selbstständigkeit. Und zwar auch dann, wenn man sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet. Zweitens: Wenn ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung noch möglich ist – also vor dem 55. Lebensjahr. Drittens: Früh genug vor Ende der Selbstständigkeit, idealerweise fünf Jahre vorher, sowie in der Phase vor einem möglichen Verkauf des Unternehmens. Darüber hinaus ist ein Kümmern vor jeder relevanten Veränderung von Lebens-, Arbeits- und Unternehmensumständen dringend anzuraten. Dazu gehören Änderungen des Familienstandes, höherwertige kreditfinanzierte Anschaffungen mit „Langlebigkeitscharakter“ und insbesondere Änderungen im Geschäftsmodell oder der juristischen Person.