4/6
Richtlinien für Bestandsgebäude
Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt werden, aber bei einem Totalausfall müssen sie durch ein System ersetzt werden, das größtenteils auf Erneuerbaren Energien basiert. Hier gibt es Übergangsfristen, generell aber gilt: Heizungen mit fossilen Brennstoffen müssen allerspätestens 2045 abgeschaltet werden. Quelle: elenaleonova