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toncoins-pro.com
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Genau das sei laut BaFin auch bei den Betreibern der Website toncoins-pro.com der Fall. Das Unternehmen habe nach dem Kreditwesengesetz (KWG) keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder dem Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die BaFin kritisiert auch, dass auf der Seite die Rechtsform nicht genannt wird und der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung TonCoins-Pro auftritt. Die BaFin sieht zudem Ungereimtheiten in den angegebenen Kontaktinformationen: So nennt der Anbieter unter anderem eine Geschäftsadresse in Wien. In den ALG wird jedoch eine Anschrift in London angegeben. „Die Inhalte auf der Website sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden“, warnt die Finanzbehörde.
Quelle: Screenshot/procontra