Vor diesen Krypto-Finanzdienstleistern warnt aktuell die BaFin

Unerlaubte Finanzdienstleistungen rund um Kryptowerte haben deutlich zugenommen, erklärt die BaFin. Vor welchen Anbietern die Finanzaufsicht derzeit warnt, haben wir in dieser Bilderstrecke für Sie zusammengetragen. | Quelle: Nuthawut Somsuk
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ton­coins-pro.com

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Genau das sei laut BaFin auch bei den Betreibern der Website toncoins-pro.com der Fall. Das Unternehmen habe nach dem Kreditwesengesetz (KWG) keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder dem Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die BaFin kritisiert auch, dass auf der Seite die Rechtsform nicht genannt wird und der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung TonCoins-Pro auftritt. Die BaFin sieht zudem Ungereimtheiten in den angegebenen Kontaktinformationen: So nennt der Anbieter unter anderem eine Geschäftsadresse in Wien. In den ALG wird jedoch eine Anschrift in London angegeben. „Die Inhalte auf der Website sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden“, warnt die Finanzbehörde.
Quelle: Screenshot/procontra
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Bitcoin Champion

Auch der Betreiber der Websites bitcoin-champion.app und bitcoin-champion.com, auf denen er die Trading-Software „Bitcoin Champion“ anbietet, habe keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen, warnt die BaFin. Aufgrund des Inhalts auf den Websites bestehe laut den Finanzaufsehern der Verdacht, dass der Betreiber unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Zudem mache auch dieser Betreiber keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz. Der Zugriff auf die Website ist mittlerweile nicht mehr möglich.
Quelle: Screenshot/procontra
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Cryptokasse

Auch die Cryptokasse-Finanzportal GmbH verfüge über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt. Wie in den beiden ersten Fällen vermutet die BaFin auch hier, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Quelle: Screenshot/procontra
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Crypto SuperStar

Die BaFin warnt, die Betreiber der Handelsplattform Crypto SuperStar (crypto-superstar.io) haben ebenfalls keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. „Die Inhalte auf der Website crypto-superstar.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.“
Quelle: Screenshot/procontra
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bitcoin UP

Zu guter Letzt habe auch das Unternehmen bitcoin UP keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Der Internetauftritt enthalte zudem kein Impressum und keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz des Unternehmens. In den ALG werde lediglich auf das Recht in Hongkong verwiesen. Anhand der Website-Inhalte und der Informationen, die der BaFin vorliegen, vermutet die BaFin, dass die bitcoin UP unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Quelle: Screenshot/procontra