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IW Köln: Bedürftigkeitsprüfung muss bleiben

Das IW Köln stößt sich u.a. am geplanten Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung. Diese sei kein „Übel, mit dem Anspruchsberechtigte gegängelt werden sollen, sondern notwendig, um den Steuerzahler vor unberechtigter Inanspruchnahme zu schützen.“ Die Kölner empfehlen, an der Bedürftigkeitsprüfung festzuhalten, aber einen allgemeinen Freibetrag bei der Anrechnung eigener Einkommen auf den Grundsicherungsanspruch einzuräumen. Dann würden gesetzliche Rentner wie Selbständige mit unterschiedlichen Versicherungsbiografien eine leistungsbezogene Aufstockung ihrer Grundsicherung erhalten, so die Einschätzung des IW Köln.
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FDP: Eigene „Basis-Rente“ vorgestellt

Die FDP-Fraktion legte sogar eigene Vorstellungen für eine „Basis-Rente“ vor. Demnach sollten alle Formen der privaten und freiwilligen Vorsorge – unabhängig von Art und Auszahlung – in die Anrechnungsfreibeträge bei Beantragung von Grundsicherung einbezogen werden. Das – so die FDP ausdrücklich – sollte auch für Kapitallebensversicherungen gelten. Auch im Konzept der FDP ist eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Allerdings ohne auf das Einkommen der Kinder zuzugreifen. Zudem solle ein „angemessenes Schonvermögen“ gelten. Ein „angemessenes Eigenheim“ bliebe so geschützt, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Zudem sollte die Auszahlung von gesetzlicher Rente und Grundsicherung im Alter unter dem Dach der GRV zusammengeführt werden.
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BVK: Förderung von privater und betrieblicher Vorsorge ausbauen

Der BVK ist auch dafür, Rentenempfänger, die sich in der Vergangenheit trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit keine existenzsichernde Rente aufbauen konnten, zielgerichtet zu unterstützen. Das könnte erreicht werden, indem die allgemeine Wertigkeit von Arbeitsplätzen erhöht wird und damit ein Lohnniveau erreicht, das Rentenanwartschaften ohne eine spätere sozialstaatliche Unterstützung im Rentenalter ermöglicht. Zudem könnten Änderungen in der Steuergesetzgebung, geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei Witwen-/ Witwerrenten sowie eine stärkere Förderung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten zu höheren Renten führen. „Auch die zusätzliche Förderung und der Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge können Altersarmut verhindern“, so BVK-Präsident Michael Heinz.
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ifo: Leistungsanreize ausbauen

Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo Dresden) hat die Pläne von Heil durchgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass die aufgewertete Rente bei den „wirklich Bedürftigen“ trotz der Heil-Pläne unter dem Niveau der Grundsicherung liegen würde. „Will man Bürgern den Weg zum Sozialamt ersparen, ließe sich die Bedürftigkeitsprüfung auch über die Rentenkassen abwickeln. Besser wäre es, einen prozentualen Anteil der eigenen Rentenansprüche von der Anrechnung des Anspruchs auf Grundsicherung auszunehmen. Damit bestünde ein Anreiz, durch eigene Leistung während der Erwerbs- und Beitragsphase zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben, ohne damit in gleicher Höhe den Anspruch auf Grundsicherung zu verwirken“, so das ifo Dresden.