Nachteile Rürup-Rente

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Nachteil #1

Die Rürup-Rente kann im Kündigungsfall nicht ausgezahlt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Zum Renteneintrittsalter kann dann nur eine Rente ausgezahlt werden, d. h. ein Rückkaufswert bzw. Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen. Bild: Shutterstock.com
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Nachteil #2

2. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden. Lediglich der Ehepartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, können im Sterbefall des Versicherungsnehmers eine Hinterbliebenenrente erhalten. So sind viele Fallkonstellationen denkbar, in welchen das angesparte Kapital mit dem Tod des Versicherungsnehmers ersatzlos beim Versicherer verbleibt und die Erben leer ausgehen. Bild: shutterstock.com
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Nachteil #3

Die Rürup-Rente kann nicht übertragen, veräußert oder beliehen werden. Unterm Strich bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod an die Versicherung gebunden ist. Ein Verkauf oder eine Abtretung ist nicht möglich. So kann die Versicherung z.B. bei einer Finanzierung einer Immobilie nicht als Sicherungsmittel eingesetzt werden. Bild: shutterstock.com
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Nachteil #4

Ein weiterer Nachteil sind die Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Versicherungen mit sich bringen. Diese schmälern die Rendite der Versicherungsnehmer, sodass der Ertrag in den meisten Fällen rückläufig ist. Pro 10.000,00 € Vertragsguthaben wird oftmals eine monatliche Rente von lediglich 20,00–30,00 € gezahlt. Bild: shutterstock.com