GKV: Diese 10 Leistungen wurden seit 1989 gestrichen

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1989

Mit dem damaligem Gesundheitsreformgesetz gibt es unter anderem eine Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln auf 10 Prozent der Kosten. Bei vielen Arzneimitteln werden nur noch bestimmte Festbeträge erstattet. Kosten, die darüber hinaus gehen, trägt fortan der Patient. Bei stationären Krankenhausfahrten wird eine Selbstbeteiligung von 20 D-Mark eingeführt. Für Brillengestelle gibt es nur noch 20 DM Zuschuss, bei Gläsern werden Festbeträge festgesetzt. Kosten für Kontaktlinsen werden nur noch bei einer zwingenden medizinischen Begründung erstattet. Bild: Adobe Stock/fergregory
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1989

Das Gesundheitsreformgesetz halbiert beim Zahnersatz die Zuzahlung für das Honorar auf 50 Prozent. Zu Laborkosten gibt es eine Senkung von 60 auf ebenfalls nur noch 50 Prozent. Sterbegeld wird für Neuversicherte gestrichen. Bei bereits Versicherten gibt es erhebliche Kürzungen, zum Beispiel auf 1.050 DM für Familienversicherte. Aufnahmebedingungen für die preiswerte Rentnerkrankenversicherung werden verschärft. Bild: Adobe Stock/deagreez
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1993

Das sogenannte Gesundheitsstrukturgesetz bringt nur vier Jahre später weitere Einschränkungen. So wird die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln auf alle Medikamente ausgedehnt und erhöht, die Selbstbeteiligung im Krankenhaus von 5 auf 12 DM mehr als verdoppelt. Die bereits eingeführte Verschärfung der Aufnahmebedingungen in die Rentnerkrankenversicherung wird weiter forciert: Nur, wer mindestens 90 Prozent seiner zweiten Lebensarbeitshälfte in der GKV pflichtversichert war, kann fortan aufgenommen werden. Bild: Adobe Stock/New Africa
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1997

Mehrere Gesetze – das Beitragsentlastungsgesetz sowie das 1. und 2. Neuordnungsgesetz – verschlechtern die Lage für GKV-Versicherte. Bei Heilmitteln steigt die Eigenbeteiligung von 10 auf 15 Prozent. Auch wächst die Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten auf 17 in den alten, beziehungsweise 14 DM in den neuen Bundesländern. Bei Hilfsmitteln gibt es erstmals eine Eigenbeteiligung für Einlagen, Bandagen und andere Mittel in Höhe von 20 Prozent. Bild: Adobe Stock/crevis
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1997

Zuschüsse zum Zahnersatz werden weiter gekürzt – von 50 auf 45 Prozent. Selbst bei tadellos geführtem Bonusheft sinken sie von 60 auf 55 Prozent. Für ab 1979 Geborene wird der Zahnersatzzuschuss von Ausnahmen abgesehen gestrichen. Und immer wieder: Erhöhungen der Eigenbeteiligung. In diesem Jahr beispielsweise bei Heil- und Arzneimitteln oder bei Fahrtkosten. Bild: Adobe Stock/moodboard
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1997-1998

Dafür senkt der Gesetzgeber das Krankengeld auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens und nur noch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. 1998 wird zudem die prozentuale Beteiligung beim Zahnersatz durch Festzuschüsse ersetzt. Hochwertiger Ersatz wird damit für GKV-Versichere noch teurer. Bild: Adobe Stock/Krakenimages.com
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1999

Kleine Verschnaufpause im Kürzungsmarathon, zumindest, was den Zahnersatz betrifft. Die erst kurz zuvor eingeführten Festzuschüsse werden wieder abgeschafft. Stattdessen kehrt die prozentuale Beteiligung wie vor dem 1. Juli 1997 zurück. Auch die Streichung der Zuschüsse für jüngere Versicherte wird zurückgenommen. Bild: Adobe Stock/Azaliya (Elya Vatel)
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2004-2005

Pause vorbei – in diesem Jahr schlägt das GKV-Modernisierungsgesetz richtig zu: Die Praxisgebühr in Höhe von 10 DM für jeden ersten Arztbesuch pro Quartal wird eingeführt. Außerdem werden für GKV-Versicherte Zusatzbeiträge in Höhe von zunächst 0,9 Prozent fällig. Sterbegeld wird ebenso wie Entbindungsgeld komplett gestrichen. Die ambulante Fahrtkostenerstattung entfällt. Bei Sehhilfen entfallen – außer für schwer Sehbeeinträchtigte – die Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. Beim Zahnersatz erhalten Patienten ab 2005 nur noch einen „befundbezogenen Festzuschuss“. Bild: Adobe Stock/vladimirfloyd
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2007

Hochwertige Arzneimittel dürfen nur noch verordnet werden, wenn vorher eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt wurde. Leistungsbeschränkungen für Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings und Ähnlichem treten in Kraft, sofern die Behandlung als „selbst verschuldet“ eingestuft wird. Bild: Adobe Stock/Zamrznuti tonovi
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2011 und 2015

Die Gesundheitsreformen dieser Jahre wirken sich vor allem auf die Beitragshöhe für GKV-Versicherte aus. Zunächst wird der kurzzeitig gesenkte Beitrag von 14,9 wieder auf die vorherigen 15,5 Prozent angehoben. Gleichzeitig gibt es in der Regel keine Begrenzung für Zusatzbeiträge mehr. 2015 kommt schließlich der kassenindividuell erhobene Zusatzbeitrag. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag sinkt in diesem Zuge auf 14,6 Prozent. Bild: Adobe Stock/fotobieshutterb