Bafin-Beschwerden Haftpflicht

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7. Sparkassen-Versicherung Sachsen

Die Sparkassen-Versicherung Sachsen kam auf drei Beschwerdefälle in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, die die Bafin im vergangenen Jahr abschließend bearbeitet hat. Bezogen auf den Bestand von 130.215 Policen in dieser Sparte, ergab sich eine Beschwerdequote von 43.405 versicherten Risiken pro Fall. Bild: Sparkassen-Versicherung Sachsen
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6. Basler Sach AG

Über die Basler Sach AG lagen der Bafin im Hafpflichtbereich elf Beschwerden zur abschließenden Bearbeitung vor. Angesichts des Bestands von 427.567 versicherten Risiken kommt damit eine Beschwerde auf 38.870 Verträge. Bild: Basler Sach AG
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5. Bayerische Beamten-Versicherung

Sechs bearbeitete Beschwerden vermeldete die Bafin über die Bayerische Beamten-Versicherung. Im Verhältnis zu den 198.345 Haftpflicht-Policen des Versicherers kam damit ein Vorgang auf 33.059 Verträge. Bild: GDV
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4. Alte Leipziger Versicherung

Über die Alte Leipziger Versicherung – im vergangenen Jahr noch an der Spitze der Beschwerdestatistik – gab es 2019 neun abschließend bearbeitete Beschwerden. Bei insgesamt 186.069 versicherten Haftpflicht-Risiken kam damit ein Vorgang auf 20.674 Policen. Bild: Alte Leipziger Versicherung
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3. Condor Allgemeine Versicherung

Drei Beschwerden bearbeitete die Bafin über die Condor Allgemeine Versicherung in der Sparte Haftpflicht. Im Verhältnis zu den 45.577 versicherten Risiken des Unternehmens kam damit eine Beschwerde auf 15.192 Verträge. Bild: GDV
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2. HDI Global SE

Über die HDI Global hatte die Bafin 2019 drei Beschwerden zu Haftpflichtversicherungen zu bearbeiten. Bei insgesamt 13.927 versicherten Risiken kam damit ein Vorgang auf lediglich 4.642 Verträge. Bild: HDI Global SE
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1. Versicherungskammer Bayern

Die Versicherungskammer Bayern kam auf acht Beschwerdefälle in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, welche die Bafin 2019 abschließend bearbeitet hat. Bezogen auf den geringen Bestand von 15.368 Policen in dieser Sparte, ergab sich eine Beschwerdequote von 1921 Policen pro Fall. Bild: Versicherungskammer Bayern