Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: „So bitte nicht!“

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Nicht pauschal für alle Bestandsselbstständigen.

Häufig und vor allem seitens des BMAS ist von rund drei Millionen Selbstständigen die Rede, die noch überhaupt keine Altersvorsorge betreiben. Für diese soll voraussichtlich die neue AVP gelten. Laut Lutz stimmt das nicht, da der Großteil von ihnen gemäß einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bereits fürs Alter vorsorgt oder über vermögen verfügt. Dies geschehe häufig in Form von Immobilien oder Basisrenten. Von letzteren betrug der Bestand Ende 2018 rund 2,2 Millionen Stück. Bild: Adobe Stock/violetkaipa
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Immobilien und Basisrenten anerkennen.

Beim VGSD befürchtet man allerdings, dass das BMAS die Altersvorsorge via Immobilienerwerb oder bestehender Basisrenten nicht anerkennen wird. Bei den Basisrenten beispielsweise dann nicht, wenn kein Invaliditätsschutz im Vertrag mit vereinbart ist. Das könnte Selbstständige, die zum Beispiel monatlich einen Immobilienkredit bedienen oder höhere Beiträge in eine Basisrente einzahlen, vor ernste finanzielle Probleme stellen, wenn nun jeden Monat auch noch Pflichtbeiträge abgeführt werden müssen. Wer dann an seiner Basisrente reduzieren muss, der verpasst gegebenenfalls eine bessere Verzinsung seiner Beiträge. Bei einem Immobilienkredit ist die Reihe der Möglichkeiten noch kleiner. Sofern die AVP-Beiträge gezahlt werden müssen, könnte einigen Menschen die Zwangsversteigerung ihres Hauses drohen. Bild: Adobe Stock/js-photo
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Riesige Bürokratie vermeiden.

Um Selbstständige durch die AVP nicht in den Ruin zu stürzen, müssten Lutz zufolge jahrzehntelange Übergangsregelungen geschaffen werden. Es müsste regelmäßig eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden, ob die bisherige Altersvorsorge ausreicht. Dies würde zu einer riesigen Bürokratie führen. Eine Altersgrenze von zum Beispiel 40 oder 45 Jahren würde das Problem etwas mindern, aber nicht lösen. Zugleich würde es nur zu geringen Mehreinnahmen in der Rentenkasse kommen, wenn die Selbstständigen bereits zu einem erheblichen Anteil vorsorgen. Bild: Adobe Stock/stokkete
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Rasterfahndung nach Scheinselbstständigkeit.

Falls die Daten von Millionen Bestandsselbstständigen vom Finanzamt an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldet würden, sorgt man sich beim VGSD darum, dass es zu einer Art Rasterfahndung nach Scheinselbstständigen kommen könnte. Gerade hochqualifizierte Solo-Selbstständige arbeiten häufig in komplexen Projekten eng mit ihren Auftraggebern zusammen. Eine solche Fahndung könnte diese leicht die für ihr Geschäft elementaren Aufträge kosten. Bild: Adobe Stock/LIGHTFIELD STUDIOS
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Enorme Dauer bis zur Umsetzung.

„Wenn man auch Bestandsselbstständige einbezieht, muss die Rentenversicherung eine sehr große Zahl von Mitarbeitern anwerben und ausbilden. Das Inkrafttreten könnte sich dann noch mehrere Jahre verzögern“, glaubt Lutz. Ein weiteres Argument für seinen Vorschlag, nur neu hinzukommende Selbstständige in die Pflicht zu nehmen. Auch beim BMAS glaubt man, dass ein kurzfristiges Inkrafttreten nicht in Betracht kommt. „Zur erfolgreichen Durchführung einer Altersvorsorgepflicht müssten neue Datenaustauschverfahren eingerichtet werden, insbesondere zwischen der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung“, erklärte die Sprecherin auf procontra-Nachfrage. Bild: Adobe Stock/NewFabrika
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Unattraktive private Vorsorgeprodukte erwartet.

Zwar sieht der Koalitionsvertrag bei der AVP ein Opt-out vor (also die Möglichkeit, sich anstatt der gesetzlichen Rentenversicherung für einen privaten Vorsorgevertrag zu entscheiden). Jedoch befürchten die Selbstständigen-Verbände, dass die Bedingungen für diese privaten Produkte so unattraktiv gestaltet werden könnten, dass sie für die meisten Betroffenen nicht mehr in Frage kommen. „Der versprochene Zugang zu privaten Anlageprodukten würde damit blockiert und die neuen Produkte würden schlecht geredet“, glaubt Lutz. Das wären natürlich auch negative Auswirkungen für Vermittler, denen die Beratung zu solchen privaten Produkten somit schwerer fallen würde. Bild: Adobe Stock/Rick Henzel
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Komplexe Regelungen vermeiden.

Unabhängig von der Attraktivität der Produkte befürchtet Lutz ganz generell eine zu komplizierte Regelung für das Opt-out: „Zu vermeiden gilt es auch, dass es zu überkomplexen Regelungen kommt, die mit viel Zwang, Bürokratie und Rechtsunsicherheit verbunden sind und die Selbstständigen eher von der Altersvorsorge abhalten. Die Neuregelung sollte das Ziel verfolgen, zur Altersvorsorge zu motivieren, indem sie Anreize setzt und einfach verständliche Regelungen schafft.“ Bild: Adobe Stock/Elnur