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Immobilien und Basisrenten anerkennen.
Beim VGSD befürchtet man allerdings, dass das BMAS die Altersvorsorge via Immobilienerwerb oder bestehender Basisrenten nicht anerkennen wird. Bei den Basisrenten beispielsweise dann nicht, wenn kein Invaliditätsschutz im Vertrag mit vereinbart ist. Das könnte Selbstständige, die zum Beispiel monatlich einen Immobilienkredit bedienen oder höhere Beiträge in eine Basisrente einzahlen, vor ernste finanzielle Probleme stellen, wenn nun jeden Monat auch noch Pflichtbeiträge abgeführt werden müssen. Wer dann an seiner Basisrente reduzieren muss, der verpasst gegebenenfalls eine bessere Verzinsung seiner Beiträge. Bei einem Immobilienkredit ist die Reihe der Möglichkeiten noch kleiner. Sofern die AVP-Beiträge gezahlt werden müssen, könnte einigen Menschen die Zwangsversteigerung ihres Hauses drohen. Bild: Adobe Stock/js-photo