Altersvorsorge-Reform

Streit um Standardprodukt: GDV will Beratung streichen – BVK läuft Sturm

Vor dem Hintergrund der geplanten Altersvorsorge-Reform ist ein Konflikt zwischen dem GDV und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) entbrannt. Streitpunkt ist die Frage, ob für das vorgesehene Standardprodukt eine gesetzliche Beratungspflicht gelten soll.

Tauziehen, zwei Geschäftsleute ziehen ein Seil in entgegengesetzte Richtungen

In Sachen Beratungspflicht ziehen GDV und BKV in unterschiedliche Richtungen (Symbolfoto). | Quelle: Nastco

Der Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sieht die Einführung eines sogenannten Standardprodukts oder Standarddepots vor. Was sich so einfach anhört, sorgt in der Praxis aktuell für hitzige Diskussionen.

GDV fordert bei Standardprodukt Verkauf ohne Beratung

So fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Blick auf dieses Standardprodukt etwa die Aussetzung der Beratungspflicht. Andernfalls habe die Versicherungswirtschaft – insbesondere im Onlinevertrieb – einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Banken, Neobrokern und Fondsgesellschaften.

Der Verkauf von Standardprodukten müsse als „execution only“, also als reines Ausführungsgeschäft, möglich sein, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Dafür ist eine Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht nötig, wie sie für nicht-versicherungsgebundene Kapitalanlagen bereits gilt. Nur so sind gleiche Wettbewerbschancen gewährleistet.“

BVK warnt vor Abbau des Verbraucherschutzes

Der Bundes­verband Deutscher Versicherungs­kaufleute (BVK) weist diese Argumentation entschieden zurück. „Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge.

Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Auffassung des BVK für eine Ausweitung der Beratungspflichten bei Standardprodukten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einsetzen sollen. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.

Aus Sicht des BVK ist die Forderung nach einem gesetzlichen Beratungsverzicht der Versuch, komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung, ohne Verantwortung und ohne Haftung in den Markt zu drücken. „Das ist kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt zulasten des Verbraucherschutzes“, warnt Heinz.

Wer die Beratungspflicht infrage stellt, gefährdet die berufliche Existenz zehntausender qualifizierter Vermittler – und muss sich einer offenen öffentlichen Debatte stellen.

Ablehnung eines Kostendeckels

In einem Punkt sind sich der GDV und der BVK indes einig: Beide lehnen, wenn auch aus vielleicht unterschiedlichen Gründen, den geplanten Kostendeckel von 1,5 Prozent für das Standardprodukt ab. Der BVK befürchtet, dass dadurch qualifizierte Beratung erschwert werde, und der GDV vertritt die Meinung, Preise dürften nicht vorgegeben werden, sondern müssten sich am Markt bilden.

Wie berichtet hatte der Bundesrat in einer Stellungnahme zu dem Reformvorhaben der privaten Altersvorsorge die Höhe des Kostendeckels scharf kritisiert. Das schaffe nur wieder Raum für überteuerte Produkte mit geringen Renditen und untergrabe so das Vertrauen der Sparer in die Reform.

Long Story short

  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fordert, das geplante Altersvorsorge-Standardprodukt ohne gesetzliche Beratungspflicht („execution only“) vertreiben zu dürfen.

  • Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute lehnt dies strikt ab und spricht von einem Angriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und Vermittlerberuf.

  • Trotz des Streits sind sich beide Verbände einig in der Ablehnung des geplanten Kostendeckels von 1,5 Prozent, der auch vom Bundesrat kritisch gesehen wird.