Streit um Beratungspflicht: „Wir erwarten mehr Partnerschaft vom GDV"
procontra: Der GDV fordert mit Blick auf die geplante Einführung eines Standardprodukts in der Altersvorsorge die Aussetzung der Beratungspflicht. Sie kritisieren das sehr scharf – warum? Michael H. Heinz: Die Beratungspflicht ist aus gutem Grund gesetzlich in den Paragrafen 6 und 61 VVG definiert. Schließlich schließen Verbraucher teilweise komplizierte Verträge für ihre Absicherung ab und müssen dazu auch qualifiziert beraten werden. Dies gilt für die auf Jahrzehnte angelegten Altersvorsorgeprodukte umso mehr. Denn hier geht es ja um nichts weniger, als dass Menschen im Alter finanziell abgesichert sind und nicht erst, wenn es bereits zu spät ist, feststellen müssen, dass sie einen falschen Vertrag abgeschlossen haben. Daher ist die Beratung nicht ein „Nice-to-have“, sondern ein „Must-have“ gerade in der Altersvorsorgeberatung, und auch bei einem Standardprodukt.
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