Jeder Versicherungsvermittler, der Privatkunden berät, kann die Relation im Schlaf herunterbeten: Einer von vier Erwerbstätigen wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig (BU) respektive dienstunfähig (DU), sei es durch Krankheit oder Unfall. Ein starkes Argument für den Abschluss einer BU-/DU-Versicherung, aber auch für die Berücksichtigung dieses Risikos in anderen Sparten – vor allem bei der Altersvorsorge.
Denn rein statistisch bedeutet das BU-Risiko, dass auch ein Viertel der Altersvorsorgesparer die angepeilten Ziele nicht erreichen kann, weil in aller Regel bei einer Berufsunfähigkeit das Geld knapp und private Vorsorge zum Luxus wird. Selbst wenn sich der Betroffene mit einer BU-Police gewappnet hat. Am Ende folgt auf die prekäre BU-Phase ein nicht weniger prekärer Ruhestand.
Die Lösung: Beitragsbefreiungsklausel
Mit einer Beitragsbefreiungsklausel im Altersvorsorgeprodukt kann und sollte das Risiko einer Rentenschmälerung infolge einer BU oder DU entschärft werden. Wie das aussehen kann, zeigt die AXA mit ihrer neuen Fondspolice JustInvest: Mit drei Jahren Wartezeit kann ohne Gesundheitsprüfung die BU-/DU-Beitragsbefreiung für bis zu 250 Euro Monatsbeitrag vereinbart werden.
Wenn der versicherte Kunde mithin mehrere Jahre vor Ende der Ansparphase berufsunfähig wird, kann die kleine Klausel unterm Strich einen fünfstelligen Betrag in die Altersvorsorge spülen, der andernfalls wegfiele und im Rentenalter schmerzlich vermisst würde. Die Beitragsbefreiung einer Fondspolice für den BU-/DU-Fall ist daher nicht nur ein „Nice-to-have“, sondern sollte von Altersvorsorgeberatern auf die Liste der „Must-haves“ gesetzt werden.