DIHK-Erhebung

Die Zahl der Finanzanlagenvermittler ist erneut gestiegen

Wie die deutsche Industrie- und Handelskammer meldet, ist die Zahl der Finanzanlagenvermittler gegenüber dem 1. Quartal 2024 wieder gestiegen. Die Immobiliendarlehensvermittler werden dagegen immer weniger.

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11:04 Uhr | 15. April | 2024
Eine Hand wird über den Tisch entgegengestreckt.
| Quelle: Nadzeya Haroshka

Am Ende jedes Quartals weist die DIHK aus, wie viele Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler sich bei der Handelskammer registriert haben.

procontra berichtete bereits über die positive Entwicklung bei den registrierten Versicherungsvermittlern. Jetzt legt die DIHK auch die Daten zu 34f-, 34h- und 34i-Eintragungen vor.

Zum 1. April 2024 waren insgesamt 40.666 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen. Im Vorquartal, also zum 1. Januar 2024 waren es noch 40.469, also 197 weniger. Erst im Sommer des vergangenen Jahres war die Grenze von 40.000 überschritten worden.

Zum 1. April 2024 waren insgesamt 57.508 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO im Vermittlerregister eingetragen. Davon treten 654 Gewerbetreibende als Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO auf. Anfang Januar 2023 waren 57.653 registriert. Damit sind es im April 145 weniger.

Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h sind im April weniger geworden: Waren es Anfang Januar noch 315, sind nun nur noch 293 bei der DIHK registriert.

Anzahl

Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO

40.666

Offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.1 GewO)

40.279

Geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.2 GewO)

8002

Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr.3 GewO)

5035

Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h GewO mit Erlaubnis gesamt

293

Offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.1 GewO)

293

Geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.2 GewO)

69

Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr.3 GewO)

31

Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO

57.508

Tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO)

654