Kurz bevor der Bundestag die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen hatte, hatte die Bundestagsfraktion der Grünen diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Deren Beantwortung dieser Kleinen Anfrage liegt der procontra-Redaktion vor. Der Inhalt ist für Vermittler eher positiv zu bewerten, wenn vielleicht auch erst auf den zweiten Blick.
So sind es eher die Informationen zwischen den Zeilen beziehungsweise das Nicht-Gesagte, das zeigt, dass der Staat die stärkere Verbreitung der Altersvorsorge nicht allein, sondern zusammen mit der Versicherungsbranche und ihren Vermittlern bewerkstelligen möchte. Schließlich hatten sich Versicherer und Vermittlerlobby im Zuge des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens darüber beschwert, dass der Staat nun auch selbst als Anbieter des neuen Standarddepots auftreten will und ebenfalls moniert, dass die Abschlusskosten für das Riester-Nachfolgeprodukt über die gesamte Laufzeit ausgezahlt werden sollen.
Ohne Beratung geht es nur online
In ihrer Kleinen Anfrage wollten die Grünen von der Bundesregierung wissen, warum es kein Standardprodukt gänzlich ohne Vertriebskosten geben soll. In der Antwort heißt es, dass die Standarddepot-Verträge grundsätzlich besonders kostengünstig angeboten werden. Hier hatte man sich auf 1,0 Prozent Effektivkosten anstatt der bis zuletzt diskutierten 1,5 Prozent geeinigt. Wer keine Beratung benötige, könne das Standarddepot auch online abschließen, heißt es weiter. Alle Anbieter müssten diesen Weg zusätzlich bereitstellen. Im Umkehrschluss geht die Bundesregierung also davon aus, dass viele Menschen Beratungsbedarf für den Abschluss des Standardprodukts haben und dieses dann über den stationären Vertrieb abschließen werden.
Darüber hinaus geht die Bundesregierung davon aus, dass neue Anbieter mit günstigen Produkten in den Markt einsteigen können und dadurch den Wettbewerb fördern werden. Fehlanreize im Vertrieb werden aus Sicht der Bundesregierung dadurch vermieden, dass die Reform die Verteilung der Abschuss- und Vertriebsosten auf die gesamte Ansparphase vorsieht.
Danach gefragt, wie sie sicherstellen wolle, dass das Standardprodukt in der Beratung tatsächlich angeboten wird, antwortete die Bundesregierung mit Verweis auf die aufsichtsrechtlichen Sorgfaltspflichten. So müssen die Anbieter der Produkte einen Zielmarkt festlegen und bei der Beratung muss eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt werden. Letzten Endes dürfe der Berater nur Produkte empfehlen, die für den Altersvorsorgenden und dessen Risikotoleranz geeignet sind, so die Bundesregierung.
long story short:
Die Bundesregierung sieht die Altersvorsorgereform als Zusammenspiel von Staat, Versicherern und Vermittlern. Das Standarddepot soll günstig sein und nur online ohne Beratung abschließbar. Diese bleibt wichtig und es wird ein Wettbewerb durch neue Anbieter erwartet.


