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Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) definiert das Jahreseinkommen, ab dem ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind in Deutschland bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer der gesetzlichen Krankenkassen versicherungspflichtig. Übersteigt ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze, sind sie versicherungsfrei. Arbeitnehmer können dann selbst entscheiden, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein möchten. Als Jahresarbeitsentgelt wird das jährliche Gesamtbruttoeinkommen (inklusive Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderen Zuschlägen) gezählt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt wie die Beitragsbemessungsgrenze zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt in der Regel deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die beiden Werte müssen also nicht zwangsläufig übereinstimmen.