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Nachversicherung

Nachversicherung

Die Nachversicherung ist eine Leistung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über eine bereits existente Personen- oder Sachversicherung. So wird hierdurch gewährleistet, dass der bestehende Versicherungsschutz angepasst werden kann, sobald sich der Versicherungsnehmer in einer neuen Lebenssituation befindet.

Grundsätzlich kann die Nachversicherung in zwei Formen untergliedert werden:

Die Nachversicherung mit Optionsrecht

Hierbei kommt es zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes als optionales Mittel. Da dieses Mittel demzufolge nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss, eignet sich diese Form der Nachversicherung besonders bei Personenversicherungen, die auf die Absicherung einer neuen Lebenssituation (Heirat, Erwerb einer Immobilie, Geburt eines Kindes usw.) hinzielen.

Die Nachversicherung als Erhöhung der Versicherungssumme

Diese kommt neben der Lebens- und Rentenversicherung, vor allem in der Hausrats- und Gebäudeversicherung zum Einsatz und erlaubt, eine nachträgliche Steigerung der gesamten Versicherungssumme.

Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Nachversicherung, z.B. durch das Überschreiten eines gewissen Alters, auch verwehren bzw. Vorgaben zur Höhe der Nachversicherung machen.