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Bezugsrecht

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht entscheidet bei Versicherungen, wer die Leistungen erhalten soll. Dieses Bezugsrecht findet man vorwiegend bei Lebensversicherungen. In erster Linie ist der Versicherungsnehmer der Bezugsberechtigte. Dieses Recht kann aber auch auf andere Personen übertragen werden. Oft aber wird ein entsprechender Eintrag in der Versicherung nicht vorgenommen. So bekommt der Versicherungsnehmer oft selber die vereinbarten Leistungen.

Der Versicherungsnehmer entscheidet, ob das Bezugsrecht auf seinen Wunsch geändert werden kann. Oft wird daher ein unwiderrufliches Bezugsrecht erteilt. So kann der Versicherungsnehmer jederzeit dieses ändern und muss dafür bei der Versicherung eine Erklärung abgeben. Sollte der Versicherungsnehmer sterben, werden die Leistungen oft an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wie zum Beispiel bei einer Risikolebensversicherung.