Justizministerkonferenz
Auf ihrer jüngsten Herbsttagung in Leipzig haben die Justizminister den Vorschlag Bayerns mehrheitlich abgelehnt, Rechtsschutzversicherern (RSV) die außergerichtliche rechtliche Beratung und Vertretung ihrer Versicherten zu erlauben. Dazu hätte das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geändert werden müssen. Denn bislang ist den Versicherern diese originär anwaltliche Tätigkeit untersagt.
Beim Deutschen Anwaltverein (DAV) dürfte diese Entscheidung für große Erleichterung gesorgt haben, hatte man dort doch schon seit Wochen gegen das Vorhaben aus Bayern getrommelt.
Der DAV hatte bei einer Rechtsberatung durch Versicherer und damit verbundene mögliche Interessenkonflikte vor allem die Unabhängigkeit der Justiz bzw. Anwaltschaft gefährdet gesehen.
„Rechtsschutzversicherer dürfen nicht zu ‚Gatekeepern‘ der Gerichte gemacht werden. Ihre Aufgabe ist die Kostenübernahme, nicht die Rechtsberatung“, hatte Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV, erklärt. Eine Vermischung von wirtschaftlichen Interessen der Versicherer mit den Rechtsinteressen der Versicherten gefährde die unabhängige Rechtsvertretung.
Bayern hatte seine Initiative mit einem „niedrigschwelligen Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher“ begründet. In der jetzt gescheiterten Beschlussvorlage hieß es dazu:
„Eine effektive außergerichtliche Rechtsdurchsetzung ermöglicht oftmals sachgerechte Lösungen, erspart den Rechtsuchenden zeitaufwändige Verfahren und trägt zur Entlastung der Justiz bei.“ Rechtsschutzversicherer, die für viele Bürger die erste Anlaufstelle bei rechtlichen Konflikten seien, könnten hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Die bayerische Initiative, Rechtsschutzversicherern künftig außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung ihrer Kunden zu erlauben, wurde auf der Justizministerkonferenz in Leipzig abgelehnt.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Entscheidung, da er die Unabhängigkeit der Anwaltschaft durch mögliche Interessenkonflikte bei einer Rechtsberatung durch Versicherer gefährdet sah.
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