DIHK-Vermittlerregister erst 2023 wieder nutzbar
Wer als gewerblich tätiger Versicherungsvermittler und -berater arbeitet, muss sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das von den IHK geführte Vermittlerregister eintragen, mahnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag auf seiner Website. Allerdings können Vermittler, aber auch Finanzanlagen- und Honorarberater sowie Immobiliardarlehensvermittler, genau dieser Pflicht seit geraumer Zeit nicht mehr nachkommen. Der Grund: der Cyberangriff auf die IHK-Organisation im Sommer dieses Jahres.
Seit dem 10. August 2022 ist das System lahmgelegt. Die IHK hat ihre IT-Systeme seitdem vorsorglich vom Internet getrennt und damit konnten sich Vermittler und Berater nicht mehr, wie es verlangt wird, in das Register eintragen. Der Betrieb ist nach wie vor eingeschränkt. „Auch die Möglichkeiten zur Pflege, Abruf und Auswertung des Registers durch die IHKs und die Versicherungsunternehmen selbst sind aus diesem Grund derzeit eingeschränkt“, so der Verein. Und das wird auch noch ein paar Wochen so bleiben, wie die DIHK aktuell mitteilt.
Demnach können zwar seitd em 14. Oktober Versicherungsunternehmen ihre Daten wieder eintragen und aktualisieren, Vermittler allerdings müssen sich bis zum 1. Januar 2023 gedulden müssen. Erst dann können sie sich wieder ordnungsgemäß eintragen.
In Einzelfällen gab es Probleme
Dennoch müssen Berufsanfänger oder Vermittler, die ihre Zulassung ändern, nicht nervös werden, AfW-Vorstand Norman Wirth hat gegenüber procontra kürzlich Entwarnung gegeben: „Die Erteilung oder Änderung von Gewerbeerlaubnissen nach 34 d Gewerbeordnung ist weiterhin möglich.“ Nur in Einzelfällen habe es in den vergangenen Monaten Probleme bei Handelskammern gegeben, die die Erlaubnisse nicht erteilen wollten. „Das ist aber geklärt. Die Registrierung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Vermittlerregister wieder vollumfänglich zur Verfügung steht“, so Wirth auf procontra-Nachfrage.
Auch eine Änderung der Erstinformation hält Wirth nicht für erforderlich. Votum-Vorstand Martin Klein stimmte dieser Einschätzung zu, „da die Kunden über den Verweis auf die Homepage des Vermittlerregisters an die entsprechenden Hotlines verwiesen werden, über die die Auskünfte erteilt werden. Wir haben diese Hotlines geprüft und die Auskunft wurde jeweils prompt und zutreffend erteilt.“
Hotlines nutzen
Möchte ein Vermittler mit einem Pool oder Vertrieb kooperieren, stellen die jeweiligen Handelskammern auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung über die bestehende Eintragung oder Änderung aus. Auch über die telefonische Notfall-Hotlines der DIHK wird die Auskunft über die Eintragungen von Vermittlern erteilt und können Neueintragungen vorgenommen werden.
Bei einer Neueintragung erhalten Versicherungsvermittler zwar zunächst noch keine eigene Vermittlernummer, das werde aber nachgeholt, sobald die Systeme wieder laufen, so Votum-Chef Klein. Die Vermittler erhalten in jedem Fall eine Eintragungsbestätigung. „Bei Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern ist laut DIHK die Vergabe von Vermittlernummern bereits wieder möglich“, so Klein.