Deutsche Aktuarvereinigung

Pflicht zur Elementarschadenversicherung macht sie nicht billiger

Bei der Pressekonferenz der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) haben sich die Versicherungsmathematiker einer möglichen Pflicht zur Elementarschadenversicherung gewidmet. Würden die Prämien dadurch sinken?

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10:05 Uhr | 07. Mai | 2024
Fahrrad im Hochwasser
| Quelle: fp-foto

Die Versicherung von Elementarschäden stellt in den nächsten Jahren eine große und aufgrund des Klimawandels steigende Herausforderung für die Versicherer dar. Bei der Pressekonferenz der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) beleuchten der Vorsitzende Maximilian Happacher und die stellvertretende Vorsitzende Susanna Adelhardt das Thema aus versicherungsmathematischer Sicht. Dabei widmen sie sich insbesondere dem Argument von Befürwortern einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung, dass die Versicherung dadurch günstiger würde. Im Ergebnis müssen sie das verneinen. Die Gründe liegen im Kumulschutz.

Notwendig sei ein Dreiklang aus Prävention, risikogerechter Kalkulation und Kumulschutz. Privatpersonen können in der Prävention ihren Beitrag leisten, indem sie beispielsweise Drainagen in ihren Garten legen, aber auch der Staat ist gefordert, indem er beispielsweise für besonders gefährdete Gebiete keine Baugenehmigungen mehr ausstellt. Maßnahmen in dieser Art können eine Versicherung schon deutlich günstiger machen. „Ernsthafte Prävention kann die Prämien für private Gebäude signifikant absenken – teilweise bis auf die Hälfte. Für gewerbliche und industrielle Risiken an exponierten Flusslagen können sogar noch höhere Einsparungen erzielt werden“, so Happacher.

Doch die Versicherungen müssen risikogerecht kalkuliert werden, daran führt kein Weg vorbei. Eine besondere Bedeutung messen die Mathematiker dem Kumulschutz bei: Damit nicht eine Versicherung an einem risikoreichen Ort überfordert wird, muss der Ausgleich über das Kollektiv erfolgen. Da es aber im Grunde nur 6 große Flusssysteme in Deutschland gibt, können aus Sicht der DAV-Vorstände nur international agierende Rückversicherer das Risiko geografisch diversifizieren und zudem verfügen sie laut Happacher über die nötige Erfahrung.

Ein staatlicher Rückversicherer sei zwar auch denkbar, aber angesichts der besseren Spezialisierung und Ausrichtung der privaten Rückversicherwirtschaft eher eine Backup-Lösung zweiter Wahl.

Prämienabsenkung durch Pflichtlösung?

Das hohe Kumulrisiko zeigt aber noch einen anderen Fakt auf: Es gäbe vereinzelt die Behauptung, eine Pflichtversicherung führe zu geringeren Prämien, weil dann die Zunahme der Versichertenzahl das Gesamtkollektiv entlaste. „Das ist nicht erwartbar, weil dieser Mechanismus im Falle von Elementarschadenversicherungen nicht in dem Maße greift, wie mancher es sich erhofft“, so Happacher. Denn bei Hochwasser eien eben in der Regel alle Häuser in einer Region, die eine bestimmte Gefahrenklasse aufweisen, gleichermaßen gefährdet. "Man kann sich das ganz gut vor Augen führen: Wenn an einem Flussufer jedes Haus überflutet wird, macht es letztlich für die Einzelprämie keinen Unterschied, ob nun alle Häuser, jedes zweite oder jedes dritte Haus davon versichert ist. Das Verhältnis von betroffenen und nicht betroffenen Häusern bleibt vergleichbar. Eine Elementarschadenpflicht würde deshalb sehr wahrscheinlich nicht zu niedrigeren Prämien führen.“

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