Urteil

Die Teilkaskoversicherung und die Frage nach dem (vermeintlichen) Unfall

Wildunfälle passieren zu Hunderten jeden Tag in Deutschland. Dennoch glaubte eine Versicherung einem Kunden nicht, der nach einem Unfall die Schuld auf ein Reh schob. Der Fall musste vor Gericht gelöst werden.

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15:08 Uhr | 02. August | 2023
Wildunfall

Wer behauptet, in einen Wildunfall verwickelt worden zu sein, muss diesen auch nachweisen können.

| Quelle: Sziban

Rund 800 Mal kommt es in Deutschland zu einem Zusammenstoß von Auto und Tier – pro Tag wohlgemerkt. Für insgesamt 284.000 Wildunfälle zahlten 2021 die Kfz-Versicherer insgesamt 940 Millionen. Besonders im Frühjahr und im Herbst gilt das Risiko als erhöht, dass es zu einem Wildunfall kommt. 

Ob es auch im Januar 2022 zu einem Unfall auf einer Kreisstraße in Rheinland-Pfalz zu einem Unfall kam, ist hingegen umstritten. Während das Unfallopfer steif und fest behauptet, einem Reh ausgewichen zu sein, hält die Versicherung die Geschichte des Mannes für erfunden.

Einigkeit besteht lediglich über die näheren Umstände: Der Mann war mit seinem Auto – einem Daimler-Chrysler Modell 300 c – bei regennasser Fahrbahn von der Straße gerutscht. Dabei rutschte das Fahrzeug gegen einen Baumstumpf und galt danach als wirtschaftlicher Totalschaden.

Teilkaskoversicherung lehnt Zahlung ab

Der Mann hatte behauptet, dass ein Reh urplötzlich auf die Straße gerannt war. Nur dank einer Vollbremsung und einem Ausweichmanöver gelang es ihm, einen Zusammenprall zu verhindern. Das Reh konnte entkommen.

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Da die Teilkaskoversicherung eine Begleichung des Schadens ablehnte, kam der Fall vor Gericht. Doch auch das Landgericht Koblenz sah keinen Beweis dafür, dass es  – wie der Mann es geschildert hatte – zu einem Wildunfall gekommen war.

So empfand das Gericht die Schilderungen des Mannes als zu vage und unpräzise. Konkrete Details konnte der Mann nicht liefern, beispielsweise wie und wo er das Reh wahrgenommen hatte und wohin es nach dem Unfall verschwand.

Auch sonst gab es keinerlei Beweise, die die Geschichte des Mannes untermauerten. So gab es am Auto keinerlei Spuren eines Wildunfalls, wie Haare, Sekret oder Blut des Tieres. Dieses sei zwar nicht verwunderlich, da der Kühlergrill durch den Zusammenprall mit dem Baumstumpf vollständig zerstört wurde. Allerdings fehle es hiermit aber auch an jeglichem Beweis für das geschilderte Unfallgeschehen.

Das Gericht urteilte folglich, dass die Teilkaskoversicherung den Schaden in Höhe von gut 6.600 Euro nicht zahlen müsse.