Gesetzesentwurf

Votum-Kritik: Aktivrente Motivationsgift für Versicherungsvermittler?

Die Aktivrente und ihre Steuervergünstigungen sollen laut aktuellem Gesetzesentwurf nicht für Selbständige gelten. Daran entzündet sich Kritik beim Votum-Verband, denn auch ein Großteil der Finanz- und Versicherungsvermittler in Deutschland ist selbstständig tätig.

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13:10 Uhr | 01. Oktober | 2025
Geschäftsführer des Votum-Verbands Martin Klein

Kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente: Votum-Vorstand Martin Klein

| Quelle: Votum Verband

An der von der Bundesregierung geplanten Aktivrente regt sich Kritik. Kurz zur Erinnerung: Um ältere Arbeitskräfte länger im Beruf zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, will die Regierung diese mit Steuervorteilen zum längeren Arbeiten motivieren. Wie hoch der Steuerfreibetrag ausfallen soll, scheint zwischen den Koalitionspartnern jedoch offenbar noch strittig. Während die SPD mit einem Steuerfreibetrag von 24.000 Euro rechnet, plädiert man in der Union offenbar dafür, die 24.000 Euro Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Freibetrag von 12.000 Euro zu gewähren. Das berichtet unter anderem Portal T-Online.

Unabhängig von der Höhe es Steuerfreibetrags steht jedoch fest: Das Gesetz soll nur für Arbeitnehmer gelten. So heißt es im Referentenentwurf zum Gesetz: „Zudem werden hierdurch Tätigkeiten, die zu Einkünften aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft führen, von der Begünstigung ausgenommen.“ Heißt: Selbstständige bleiben außen vor.

Warum Selbstständige nicht gefördert werden sollen

Die Begründung: Nicht nur wolle man mit dem neuen Gesetz die Ausweitung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse fördern. Man sehe zudem auch gar keine Notwendigkeit, Selbstständige steuerlich zu fördern, damit diese länger arbeiten. Denn schon jetzt arbeitet ein großer Teil aller Selbstständigen über die Regelaltersgrenze hinaus.

An dieser Ungleichbehandlung stößt sich jedoch der Votum-Verband. Aus Sicht des Verbandes bedürften insbesondere viele Selbstständige der Förderung – schließlich arbeiteten sie nicht aus Leidenschaft länger, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus.

Die Ungleichbehandlung sei zudem schwer nachzuvollziehen, schildert der Votum-Verband mit einem Beispiel. So könnte ein angestellter Maler, der über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, künftig mit Steuererleichterungen rechnen. Ein selbstständiger Maler indes nicht, obwohl er dieselbe Arbeit verrichtet. „Zwei Menschen, ein Beruf, gleiche Einzahlungen ins Rentensystem, aber völlig unterschiedliche steuerliche Behandlung“, moniert Votum.

Problem auch für Versicherungsvermittler

Dass sich der Votum-Verband hier zum Interessenvertreter der Selbstständigen aufschwingt, liegt auf der Hand. Schließlich ist auch ein Großteil der Finanz- und Versicherungsvermittler in Deutschland selbstständig tätig. Diese Gruppe sieht der Verband durch den aktuellen Gesetzesentwurf systematisch benachteiligt. Zudem schade sich der Staat auf diese Weise selbst:  „Wer diesen Personenkreis systematisch benachteiligt, riskiert mittelfristig nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern schafft auch eine gefährliche Beratungslücke. Der Staat beraubt sich damit genau jener Expertise, die dringend gebraucht wird, um Altersvorsorge und Risikoschutz in einer alternden Gesellschaft zu sichern“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Schon heute kämpfe die Branche mit Nachwuchssorgen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz würde man zudem erfahrene Fachkräfte demotivieren, ist der Verband überzeugt.

Als Konsequenz plädiert der Verband nun dafür, die Steuervergünstigungen entweder keinem zukommen zu lassen – oder aber allen, sprich auch den Selbstständigen. „Wer glaubt, so den Fachkräftemangel zu lösen, täuscht die Öffentlichkeit – und opfert mit der Abschaffung der steuerlichen Gleichbehandlung der Erwerbstätigen ein Grundprinzip der Besteuerungslogik und des individuellen Gerechtigkeitsempfindens. Eine nachhaltige Reform müsste alle Erwerbstätigen einbeziehen", so Votum-Vorstand Martin Klein.

Long Story short

  • Die geplante Aktivrente der Bundesregierung, die ältere Arbeitnehmer mit Steuervergünstigungen zur längeren Berufstätigkeit anregen soll, stößt auf Kritik, da Selbstständige von der Förderung ausgeschlossen sind.

  • Der Votum-Verband fordert eine Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen, da die Ungleichbehandlung von Selbstständigen das Fachkräfteproblem verschärfen und zu einer gefährlichen Beratungslücke führen könnte.